Jedes neunte Ransomware-Opfer in Deutschland bezahlt Lösegeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn „Ihr Computer ist gesperrt“ oder „Ihre Daten sind verschlüsselt“ auf dem Bildschirm erscheint, hat auf dem Computer eine sogennante Ransomware zugeschlagen. Die Folge: Daten auf den Festplatten sind verschlüsselt und meistens wurden auch noch Kopien davon zu den Tätern übertragen, die für die Wiederherstellung ein Lösegeld fordern – und andernfalls zudem mit der Veröffentlichung der häufig sensiblen Informationen drohen.

Jedes neunte Unternehmen in Deutschland (11 Prozent), das Opfer von Ransomware wurde, hat daraufhin Lösegeld bezahlt. 4 von 10 Ransomware-Opfern (44 Prozent) berichten, dass ihr Geschäftsbetrieb durch die lahmgelegten Computer und verlorenen Daten beeinträchtigt wurde, im Schnitt für rund 3 Tage. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.002 Unternehmen ab 10 Beschäftigten in Deutschland.

„Wer Opfer von Ransomware wird, sollte auf keinen Fall bezahlen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Zum einen stärkt man damit die kriminellen Organisationen, die hinter den Attacken stehen, und macht sich zu einem interessanten Ziel für weitere Angriffe. Zum anderen ist die Schadsoftware häufig so schlecht programmiert, dass sich die Daten selbst nach Zahlung nicht oder nicht vollständig wiederherstellen lassen.“

Insgesamt wurde rund die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland (52 Prozent) binnen eines Jahres mit Ransomware angegriffen, 23 Prozent mit Schaden, 29 Prozent ohne. 6 von 10 (59 Prozent) Ransomware-Opfern haben nach dem Angriff ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Nur 11 Prozent haben sich an eine Strafverfolgungsbehörde gewandt. Dehmel: „Neben den gängigen IT-Sicherheitsmaßnahmen wie aktueller Software oder Schulung der Beschäftigten gibt es ein wirksames Mittel gegen Ransomware-Attacken: Backups. Wer aktuelle Sicherungskopien der Daten hat und auch geübt hat, diese wieder schnell in die Systeme einzuspielen, kann den Schaden deutlich reduzieren.“

Jedes zweite betroffene Unternehmen (49 Prozent) gibt an, die Daten selbst wiederherstellen zu können. 7 Prozent haben auch ohne Zahlungen mit Hilfe der Täter wieder Zugang zu den Daten bekommen. Und von 1 Prozent wurden Daten durch die Cyberkriminellen veröffentlicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.