Jobverlust: Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bestehen Zweifel daran, ob eine Kündigung rechtmäßig war? Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Klingt einleuchtend - im Fall der Fälle stehen Betroffene aber häufig vor der Frage: Wie geht man im Einzelnen eigentlich vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wo und wie reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein?

Zuständig für eine Kündigungsschutzklage ist in der Regel das Arbeitsgericht am Unternehmenssitz. Ist der Unternehmenssitz etwa in Frankfurt, der Beschäftigte arbeitet aber in Köln, kann er die Kündigungsschutzklage entweder in Frankfurt oder in Köln einreichen. 

In der sogenannten Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts machen Klägerinnen oder Kläger dann Angaben zur Beschäftigungsdauer und legen das Kündigungsschreiben sowie den Arbeitsvertrag vor. «Dann reicht es, mündlich zu Protokoll zu geben, dass man die Kündigung für unwirksam hält», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Eine Begründung, warum man die Kündigung für unwirksam hält, muss erst im Laufe des weiteren Verfahrens erfolgen.

Wie viel Zeit haben gekündigte Beschäftigte, um Klage einzureichen?

Wer Klage gegen eine Kündigung einreichen will, muss dies innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Zustellung des Schreibens tun. Vergeht die Drei-Wochen-Frist und es wurde keine Klage erhoben, ist die Kündigung rechtswirksam. «Betroffene sollten also in jedem Fall schnell rechtliche Schritte einleiten», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Wer zum Zeitpunkt der Klage-Zustellung etwa nachweislich verreist ist, kann unter Umständen auch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist tätig werden - und eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht geltend machen.

Was passiert nach Einreichen der Kündigungsschutzklage?

Etwa zwei bis sechs Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht kommt es zu einer Güteverhandlung. Hierbei verhandeln Arbeitgeber und die gekündigte Person mit einer Richterin oder einem Richter über einen Vergleich. Gibt es keine Einigung, erfolgt nach rund vier Monaten ein Kammertermin vor dem Gericht. Hier wird ein Urteil verkündet, falls nicht in einem weiteren Termin Zeugen vernommen werden. Beide Seiten haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Prozess geht dann in die zweite Instanz.

Brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt, um Kündigungsschutzklage zu erheben?

«Ein Muss ist das nicht», sagt Kathrin Schulze Zumkley. Jeder und jede kann selbst Kündigungsschutzklage erheben. Wer nicht weiterkommt und Fragen hat, kann sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden. Die Mitarbeitenden dort helfen kostenlos.

Für Laien lauern die Tücken aber häufig in den Details. Wer erreichen will, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird oder eine Abfindung erstreiten möchte, hat mit anwaltlicher Unterstützung häufig bessere Chancen.

Wo findet man schnell einen verlässlichen Anwalt?

«Am besten, man hört sich im Kollegen- und Freundeskreis um, ob jemand eine Arbeitsrechtlerin oder einen Arbeitsrechtler empfehlen kann», empfiehlt Nathalie Oberthür. Eine andere Option: Zum Beispiel über die Anwaltssuche beim Deutschen Anwaltverein nach auf Arbeitsrecht spezialisierten Experten suchen.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Kündigungsschutzklage rechnen?

Wer einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet, muss neben den Gerichtsgebühren mit den Kosten für die rechtliche Unterstützung rechnen. Die Höhe der Kosten richtet sich bei beiden Posten nach dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage liegt der Streitwert in der Regel bei drei Bruttomonatsgehältern. Verdient ein Arbeitnehmer etwa 2000 Euro brutto im Monat, liegt der Streitwert also bei 6000 Euro.

Im Gerichtskostengesetz sind feste Beträge für einen Prozess beim Arbeitsgericht verankert. Diese Kosten fallen nur an, wenn die Gerichtsverhandlung zustande kommt und ein Urteil verkündet wird. «Die Gebühr entfällt, wenn es zwischen beiden Seiten zu einem Vergleich kommt», erläutert Kathrin Schulze Zumkley.

Die Anwaltskosten, die deutlich höher als die Gerichtsgebühren sind, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es gibt eine Verfahrensgebühr fürs Einreichen der Klage sowie eine Termingebühr für vereinbarte und wahrgenommene Gerichtstermine. Eine Einigungsgebühr fällt im Fall einer Einigung per Vergleich an. «Kommt es zu einem Vergleich, sind die Anwaltskosten höher als bei einem Urteil», so Schulze Zumkley.

Wann fallen die Kosten an?

Gerichtskosten sind zu Beginn der Verhandlung zu zahlen. Der Anwalt oder die Anwältin kann selbst entscheiden, wann er oder sie von Mandanten-Seite bezahlt werden möchte. Oft, aber nicht immer, erfolgt dies am Ende des Verfahrens. «Die Anwältin, der Anwalt kann dann aber einen Anspruch auf Vorschuss geltend machen», so Nathalie Oberthür.

Wichtig zu wissen: Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst. Im Berufungsverfahren und in den höheren Instanzen kommt die unterlegene Partei für alle Kosten der Gegenseite auf. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.