Kann aufgrund der politischen Gesinnung gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Passt einem Arbeitgeber die politische Gesinnung eines Mitarbeiters nicht, kann er ihm in der Regel nicht einfach kündigen. Aber kann die politische Einstellung am Arbeitsplatz zum Problem werden?

Grundsätzlich kommt es bei dieser Frage sehr auf die Umstände des Einzelfalls an - wie so oft im Arbeitsrecht. Unterscheiden müsse man zunächst zwischen Angestellten im Öffentlichen Dienst und Beschäftigten in der Privatwirtschaft, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wer nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, aber Kolleginnen oder Kollegen mit seinen womöglich radikalen politischen Einstellungen behelligt, der kann unter Umständen für die Störung des Betriebsfriedens sanktioniert werden. «Seinen Job verliert man deswegen wohl nicht gleich», sagt Meyer. Als erste Maßnahme müsse ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen.

Was Beschäftigte dagegen privat oder in ihrer Freizeit machen, spielt für den Arbeitsplatz in aller Regel keine Rolle. «Solange man sich im Betrieb ordnungsgemäß verhält, hat der Arbeitgeber da keine Möglichkeit, privates Verhalten zu sanktionieren», stellt Meyer klar.

Auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist die Frage nicht ganz eindeutig zu beantworten. Fest steht, dass sie auf besondere Weise der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet sind. Würde ein Polizist gar mit rechtsradikalen Symbolen bei einer Demo auftauchen, könnte man seine Eignung für den öffentlichen Dienst anzweifeln - die Person muss mit Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen.

Die Entscheidung könnte im Falle eines Angestellten des öffentlichen Diensts, zum Beispiel eines Haushandwerkers, der keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt und in seiner Freizeit auf einer Demo einer rechten Bürgerinitiative, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, teilnimmt, anders aussehen. Eine Kündigung dürfte in solchen Fällen ausscheiden.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.