Kann man zum Überstundenabbau gezwungen werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Deadline für das laufende Projekt drängt, die Arbeit will mal wieder kein Ende nehmen: Da kann es schnell passieren, dass sich einige Überstunden ansammeln. Aber wer entscheidet, wann man die gesammelten Stunden wieder abbauen darf oder muss? 

Das kann in der Praxis zwar ganz unterschiedlich gehandhabt werden, wie Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh, erklärt. Grundsätzlich gilt aber: Der Arbeitgeber kann Beschäftigte einseitig zum Abbau von Überstunden verpflichten, wenn keine anderweitigen Regelungen greifen. Gibt es keine weitere Vereinbarung, kann der Arbeitgeber sogar jederzeit Freizeitausgleich anordnen - auch kurzfristig.

Eine Möglichkeit für den Freizeitausgleich besteht zum Beispiel in der Anpassung der Arbeitszeit. Hat ein Arbeitnehmer etwa an einem Tag zehn statt acht Stunden gearbeitet, kann der Arbeitgeber anordnen, dass der betroffene Beschäftigte am nächsten Tag nur sechs Stunden arbeiten soll. Dadurch wird der reguläre Wochenschnitt wieder erreicht und die Überstunden ausgeglichen.

Wann Überstunden verpflichtend sind

Insbesondere in Arbeitsverhältnissen mit Gleitzeit oder einem Arbeitszeitkonto liegt die Entscheidung aber oft auch beim Arbeitnehmer. Beschäftigte können dann etwa Beginn oder Ende der Arbeitszeit ihres Arbeitstags anpassen.

Generell gilt aber, was im Arbeitsvertrag steht. Dort kann festgelegt sein, wie mit Überstunden umzugehen ist. Als Überstunden werden alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über das hinausgehen, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Überstunden muss der Arbeitgeber theoretisch extra vergüten - oder er gibt dem Arbeitnehmer für die zusätzlichen Stunden frei.

Unter Umständen darf der Arbeitgeber auch gar keine Überstunden verlangen. Sofern es keine expliziten Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt, sind Beschäftigte nur verpflichtet, solche Arbeitszeiten abzuleisten, die vertraglich vereinbart sind. Lediglich in Ausnahmefällen, etwa Notsituationen, können Beschäftigte einer Anordnung von Überstunden kaum entziehen.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.