Kann man zum Überstundenabbau gezwungen werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Deadline für das laufende Projekt drängt, die Arbeit will mal wieder kein Ende nehmen: Da kann es schnell passieren, dass sich einige Überstunden ansammeln. Aber wer entscheidet, wann man die gesammelten Stunden wieder abbauen darf oder muss? 

Das kann in der Praxis zwar ganz unterschiedlich gehandhabt werden, wie Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh, erklärt. Grundsätzlich gilt aber: Der Arbeitgeber kann Beschäftigte einseitig zum Abbau von Überstunden verpflichten, wenn keine anderweitigen Regelungen greifen. Gibt es keine weitere Vereinbarung, kann der Arbeitgeber sogar jederzeit Freizeitausgleich anordnen - auch kurzfristig.

Eine Möglichkeit für den Freizeitausgleich besteht zum Beispiel in der Anpassung der Arbeitszeit. Hat ein Arbeitnehmer etwa an einem Tag zehn statt acht Stunden gearbeitet, kann der Arbeitgeber anordnen, dass der betroffene Beschäftigte am nächsten Tag nur sechs Stunden arbeiten soll. Dadurch wird der reguläre Wochenschnitt wieder erreicht und die Überstunden ausgeglichen.

Wann Überstunden verpflichtend sind

Insbesondere in Arbeitsverhältnissen mit Gleitzeit oder einem Arbeitszeitkonto liegt die Entscheidung aber oft auch beim Arbeitnehmer. Beschäftigte können dann etwa Beginn oder Ende der Arbeitszeit ihres Arbeitstags anpassen.

Generell gilt aber, was im Arbeitsvertrag steht. Dort kann festgelegt sein, wie mit Überstunden umzugehen ist. Als Überstunden werden alle Arbeitsstunden bezeichnet, die über das hinausgehen, was im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Überstunden muss der Arbeitgeber theoretisch extra vergüten - oder er gibt dem Arbeitnehmer für die zusätzlichen Stunden frei.

Unter Umständen darf der Arbeitgeber auch gar keine Überstunden verlangen. Sofern es keine expliziten Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt, sind Beschäftigte nur verpflichtet, solche Arbeitszeiten abzuleisten, die vertraglich vereinbart sind. Lediglich in Ausnahmefällen, etwa Notsituationen, können Beschäftigte einer Anordnung von Überstunden kaum entziehen.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.