Kein Anspruch auf gesteigerte Bedauernsformel im Arbeitszeugnis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorstellungen zu den genauen Formulierungen im Arbeitszeugnis gehen oft auseinander. Auf eine Schlussformel, in der die Arbeitgeberin das Ausscheiden einer Mitarbeiterin «sehr» bedauert, gibt es jedenfalls keinen Anspruch. Insbesondere dann nicht, wenn das Zeugnis insgesamt nur «gut» ist. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.

In dem Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, verlangte die Klägerin, dass ihr Arbeitszeugnis mitunter folgenden Satz in der Schlussformel enthalten sollte: «... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch ..., was wir sehr bedauern.»

Kein Anspruch auf persönliche Schlussformel

Die Arbeitgeberin lehnte diese Formulierungen ab. Dem stimmte das Gericht zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach herrschender Meinung grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

Darüber hinaus argumentierte das LAG in dem Urteil, dass eine solche Bedauernsformel bei der vorliegenden Bewertung nicht üblich sei. Das Zeugnis war insgesamt «gut». Die verlangte Formulierung sei als gesteigerte Formel zu verstehen, die der «guten» Bewertung von Leistung und Verhalten im Zeugnis widersprechen würde.

Private Zukunftswünsche «fehl am Platz»

Auch die Formulierung, die Arbeitgeberin wünsche der scheidenden Mitarbeiterin «beruflich wie privat alles Gute» kann die Arbeitnehmerin laut Urteil nicht einfordern.

Das Zeugnis diene dem beruflichen Fortkommen. Wünsche des Arbeitgebers in der Schlussformel erstrecken sich dem Gericht zufolge deshalb nur auf die berufliche Zukunft oder allgemein auf die Zukunft eines Arbeitnehmers.

Private Zukunftswünsche seien im Arbeitszeugnis dagegen «fehl am Platz», heißt es im Urteilstext. Das Dokument dient anderen als Entscheidungsgrundlage anlässlich einer Bewerbung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer beim Thema Überstunden Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden will, sollte Mehrarbeit immer dokumentieren. Denn: Gibt es Streit, müssen Beschäftigte ihre Überstunden nachweisen können, wie es in der Zeitschrift «Finanztest» heißt.

In Deutschland halten sich einer Studie zufolge 61 Prozent der Arbeitnehmer selbst für Burn-out-gefährdet. 21  Prozent sehen für sich ein hohes und 40 Prozent ein mittleres Risiko, an Überlastung zu erkranken, wie eine repräsentative Befragung ergab.

Im Münchner Traditionsunternehmen der Platzl Hotels wurde Direktor Heiko Buchta (54) die Prokura erteilt. Bereits seit 2013 in der Führungsspitze des Vier-Sterne-Superior-Hauses, erhält der erfahrene Diplom-Kaufmann mit der handelsrechtlichen Vollmacht durch die Inhaberfamilie Inselkammer nun noch mehr Verantwortung.

Beförderungen aus eigenen Reihen sind oft eine bevorzugte Lösung. Manche Kollegen rechnen fest damit, bei der Auswahl auf dem Siegertreppchen zu landen. Doch woran kann es liegen, dass sie immer wieder ignoriert werden? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Das Schaltjahr beschert uns 2024 einen zusätzlichen Arbeitstag am 29. Februar. Damit gibt es dieses Jahr bundesweit im Schnitt 248,8 Arbeitstage – trotz Schaltjahr 0,6 Tage weniger als im Vorjahr mit 249,4 Arbeitstagen.