Kein Anspruch auf gesteigerte Bedauernsformel im Arbeitszeugnis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorstellungen zu den genauen Formulierungen im Arbeitszeugnis gehen oft auseinander. Auf eine Schlussformel, in der die Arbeitgeberin das Ausscheiden einer Mitarbeiterin «sehr» bedauert, gibt es jedenfalls keinen Anspruch. Insbesondere dann nicht, wenn das Zeugnis insgesamt nur «gut» ist. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.

In dem Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, verlangte die Klägerin, dass ihr Arbeitszeugnis mitunter folgenden Satz in der Schlussformel enthalten sollte: «... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch ..., was wir sehr bedauern.»

Kein Anspruch auf persönliche Schlussformel

Die Arbeitgeberin lehnte diese Formulierungen ab. Dem stimmte das Gericht zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach herrschender Meinung grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

Darüber hinaus argumentierte das LAG in dem Urteil, dass eine solche Bedauernsformel bei der vorliegenden Bewertung nicht üblich sei. Das Zeugnis war insgesamt «gut». Die verlangte Formulierung sei als gesteigerte Formel zu verstehen, die der «guten» Bewertung von Leistung und Verhalten im Zeugnis widersprechen würde.

Private Zukunftswünsche «fehl am Platz»

Auch die Formulierung, die Arbeitgeberin wünsche der scheidenden Mitarbeiterin «beruflich wie privat alles Gute» kann die Arbeitnehmerin laut Urteil nicht einfordern.

Das Zeugnis diene dem beruflichen Fortkommen. Wünsche des Arbeitgebers in der Schlussformel erstrecken sich dem Gericht zufolge deshalb nur auf die berufliche Zukunft oder allgemein auf die Zukunft eines Arbeitnehmers.

Private Zukunftswünsche seien im Arbeitszeugnis dagegen «fehl am Platz», heißt es im Urteilstext. Das Dokument dient anderen als Entscheidungsgrundlage anlässlich einer Bewerbung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.