Kein Anspruch auf gesteigerte Bedauernsformel im Arbeitszeugnis

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorstellungen zu den genauen Formulierungen im Arbeitszeugnis gehen oft auseinander. Auf eine Schlussformel, in der die Arbeitgeberin das Ausscheiden einer Mitarbeiterin «sehr» bedauert, gibt es jedenfalls keinen Anspruch. Insbesondere dann nicht, wenn das Zeugnis insgesamt nur «gut» ist. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München.

In dem Fall, auf den der Bund-Verlag verweist, verlangte die Klägerin, dass ihr Arbeitszeugnis mitunter folgenden Satz in der Schlussformel enthalten sollte: «... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch ..., was wir sehr bedauern.»

Kein Anspruch auf persönliche Schlussformel

Die Arbeitgeberin lehnte diese Formulierungen ab. Dem stimmte das Gericht zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach herrschender Meinung grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufnahme einer persönlichen Schlussformel in ein Arbeitszeugnis.

Darüber hinaus argumentierte das LAG in dem Urteil, dass eine solche Bedauernsformel bei der vorliegenden Bewertung nicht üblich sei. Das Zeugnis war insgesamt «gut». Die verlangte Formulierung sei als gesteigerte Formel zu verstehen, die der «guten» Bewertung von Leistung und Verhalten im Zeugnis widersprechen würde.

Private Zukunftswünsche «fehl am Platz»

Auch die Formulierung, die Arbeitgeberin wünsche der scheidenden Mitarbeiterin «beruflich wie privat alles Gute» kann die Arbeitnehmerin laut Urteil nicht einfordern.

Das Zeugnis diene dem beruflichen Fortkommen. Wünsche des Arbeitgebers in der Schlussformel erstrecken sich dem Gericht zufolge deshalb nur auf die berufliche Zukunft oder allgemein auf die Zukunft eines Arbeitnehmers.

Private Zukunftswünsche seien im Arbeitszeugnis dagegen «fehl am Platz», heißt es im Urteilstext. Das Dokument dient anderen als Entscheidungsgrundlage anlässlich einer Bewerbung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.