Keine höhere Rente für Rentner durch Teilzeitjob

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein in Teilzeit arbeitender Rentner hat laut einem Gerichtsurteil kein Anrecht auf eine höhere Rente durch Beiträge seines Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht, wie es am Dienstag mitteilte.

Das Gericht bestätigte damit in zweiter Instanz die Entscheidung der Rentenversicherung, die argumentierte, dass Rentner, die eine Altersvollrente erhalten, versicherungsfrei seien.

In der Regel müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen. Wer dagegen schon eine Altersrente bezieht, gilt laut Gericht als versicherungsfrei - dann zahlt nur der Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein.

Nur wenn berufstätige Rentnerinnen und Rentner auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, zahlen auch sie Beiträge und können so ihre Rente erhöhen. Dies habe der klagende, 1949 geborene Rentner allerdings nicht getan. Die von seinem Arbeitgeber gezahlten Beiträge wirken sich daher nicht auf seine Rente aus, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der Gesetzgeber habe laut Mitteilung des Gerichts durch die Regelung Arbeitgebern den Anreiz nehmen wollen, Altersrentner wegen ihrer Versicherungs- und Beitragsfreiheit zu beschäftigen. Zudem solle so vermieden werden, dass durch versicherungsfreie Rentner freie Arbeitsplätze blockiert würden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.

Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.

Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.