Kita zu, Bus fährt nicht: Müssen Beschäftigte trotzdem zur Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hochschulen, Kliniken, Behörden, teils auch Nahverkehr, Kitas und Schulen: Deutschlandweit drohen durch Warnstreiks im öffentlichen Dienst Einschränkungen. Was gilt für Arbeitnehmer, deren Kind nicht in die Kita kann oder deren Bus zum Büro nicht fährt?

Kita zu - was jetzt?

Bleibt die Kita zu und gibt es keine Notbetreuung, stehen berufstätige Eltern vor einem Problem. Sie müssen versuchen, anderweitig Betreuung zu finden – falls das nicht geht, sollten sie sich umgehend mit dem Arbeitgeber abstimmen. Das gilt auch bei der Ganztagsbetreuung von Schulkindern, falls es durch Warnstreiks hier zu Einschränkungen kommt. 

Kann man Urlaub nehmen, um das Kind zu betreuen, oder Stunden vom Arbeitszeitkonto investieren? Oder ausnahmsweise im Homeoffice arbeiten? Vielleicht gibt es auch noch eine andere Lösung. Kommt man hingegen einfach viel zu spät oder gar nicht zur Arbeit, droht eine Abmahnung und - im Wiederholungsfall - die Kündigung.

Bus und Bahn fahren nicht

Gleiches gilt bei angekündigten Warnstreiks im Nahverkehr: Fahren absehbar Busse und Bahnen nicht, müssen Beschäftigte eine Lösung finden, wie sie zur Arbeit kommen, falls sie nicht alternativ von zu Hause arbeiten oder Gleitzeit in Anspruch nehmen können. 

Ist das Fahrrad eine Option? Fährt die S-Bahn, wenn der Bus nicht fährt? Kann man bei einem Kollegen mitfahren? Kann man notfalls das Taxi nehmen? Das können alles zumutbare Alternativen sein. Sofern das höheren Kosten verursacht, müssen Beschäftigte das in der Regel in Kauf nehmen.

Anders als bei kurzfristigen Problemen, zum Beispiel durch Schnee und Eisglätte, sind streikbedingte Ausfälle in der Regel länger vorhersehbar. Wer dann zu spät kommt oder gar nicht arbeiten kann, muss deshalb damit rechnen, für die Ausfallzeit keinen Lohn zu bekommen – je nach Einzelfall können drastischere, arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. 

Anspruch auf Lohn?

Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gebe es in solchen Ausnahmesituationen nicht, so die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko - es liegt in ihrer Verantwortung, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Und auch die Kinderbetreuung ist kein Thema für den Arbeitgeber, das müssen Arbeitnehmer organisieren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.