Kita zu, Bus fährt nicht: Müssen Beschäftigte trotzdem zur Arbeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hochschulen, Kliniken, Behörden, teils auch Nahverkehr, Kitas und Schulen: Deutschlandweit drohen durch Warnstreiks im öffentlichen Dienst Einschränkungen. Was gilt für Arbeitnehmer, deren Kind nicht in die Kita kann oder deren Bus zum Büro nicht fährt?

Kita zu - was jetzt?

Bleibt die Kita zu und gibt es keine Notbetreuung, stehen berufstätige Eltern vor einem Problem. Sie müssen versuchen, anderweitig Betreuung zu finden – falls das nicht geht, sollten sie sich umgehend mit dem Arbeitgeber abstimmen. Das gilt auch bei der Ganztagsbetreuung von Schulkindern, falls es durch Warnstreiks hier zu Einschränkungen kommt. 

Kann man Urlaub nehmen, um das Kind zu betreuen, oder Stunden vom Arbeitszeitkonto investieren? Oder ausnahmsweise im Homeoffice arbeiten? Vielleicht gibt es auch noch eine andere Lösung. Kommt man hingegen einfach viel zu spät oder gar nicht zur Arbeit, droht eine Abmahnung und - im Wiederholungsfall - die Kündigung.

Bus und Bahn fahren nicht

Gleiches gilt bei angekündigten Warnstreiks im Nahverkehr: Fahren absehbar Busse und Bahnen nicht, müssen Beschäftigte eine Lösung finden, wie sie zur Arbeit kommen, falls sie nicht alternativ von zu Hause arbeiten oder Gleitzeit in Anspruch nehmen können. 

Ist das Fahrrad eine Option? Fährt die S-Bahn, wenn der Bus nicht fährt? Kann man bei einem Kollegen mitfahren? Kann man notfalls das Taxi nehmen? Das können alles zumutbare Alternativen sein. Sofern das höheren Kosten verursacht, müssen Beschäftigte das in der Regel in Kauf nehmen.

Anders als bei kurzfristigen Problemen, zum Beispiel durch Schnee und Eisglätte, sind streikbedingte Ausfälle in der Regel länger vorhersehbar. Wer dann zu spät kommt oder gar nicht arbeiten kann, muss deshalb damit rechnen, für die Ausfallzeit keinen Lohn zu bekommen – je nach Einzelfall können drastischere, arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. 

Anspruch auf Lohn?

Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gebe es in solchen Ausnahmesituationen nicht, so die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko - es liegt in ihrer Verantwortung, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Und auch die Kinderbetreuung ist kein Thema für den Arbeitgeber, das müssen Arbeitnehmer organisieren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.