Können Arbeitgeber unbezahlten Urlaub anordnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unbezahlter Urlaub? Klingt im ersten Moment vielleicht nach einer guten Sache. Aber was, wenn der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten verlangt, dass sie wegen einer schlechten Auftragslage bitte unbezahlten Urlaub nehmen sollen? Können Unternehmen eine solche Zwangspause anordnen?

«Nein», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Einseitig kann unbezahlter Urlaub nicht angeordnet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen und zu vergüten. Und der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf die vereinbarte vergütete Beschäftigung.

«Da kann der Arbeitgeber nicht sagen, jetzt mach mal unbezahlten Urlaub, ich habe gerade nichts zu tun für dich.» Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Betriebsrisiko.

«Für wirtschaftliche Krisenzeiten gibt es andere Instrumente, etwa die Regelung zum Kurzarbeitergeld», sagt Peter Meyer. Wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechende Kurzarbeit vereinbaren. Der Beschäftigte erhält für den Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.