Können Mitarbeiter Beförderungen ablehnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?

«Ja, das geht selbstverständlich», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. «Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist».

Und hier liegt der Knackpunkt: «Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt», so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. «Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.»

Keine rechtlichen Nachteile

Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach «Nein danke» sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.

Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: «Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.» Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. «Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?»

Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. «Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen», empfiehlt Niedostadek.

Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. «Dieser Punkt kann etwas heikel sein», gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in einem schlechten Licht steht. «Das funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.»

Statt einem «Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu», sagt man also vielleicht besser: «Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten», so Niedostadek. «Gehen Sie mit etwas Fingerspitzengefühl vor.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.

Mobilitätsapps haben sich im Alltag der Smartphone-Nutzer in Deutschland etabliert. Rund drei Viertel (76 Prozent) der Personen, die ein Smartphone besitzen, haben entsprechende Anwendungen installiert, um Routen zu planen, Fahrzeiten abzurufen, Tickets zu buchen oder Sharing-Angebote zu nutzen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom hervor.

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Doch gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet?

Das Klischee sagt, die heute über 60-Jährigen seien verantwortungslos mit den Ressourcen umgegangen und äßen zum Beispiel viel Fleisch, die junge Generation sei da ganz anders. Wie ist es wirklich?

Mit der deutschen Wirtschaft geht es nicht bergauf. Das hat Folgen: Immer mehr Familienunternehmen denken über Stellenabbau nach und fordern von der Bundesregierung endlich Entlastungen und Reformen.

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg.