Können Mitarbeiter Beförderungen ablehnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?

«Ja, das geht selbstverständlich», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. «Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist».

Und hier liegt der Knackpunkt: «Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt», so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. «Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.»

Keine rechtlichen Nachteile

Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach «Nein danke» sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.

Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: «Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.» Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. «Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?»

Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. «Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen», empfiehlt Niedostadek.

Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. «Dieser Punkt kann etwas heikel sein», gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in einem schlechten Licht steht. «Das funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.»

Statt einem «Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu», sagt man also vielleicht besser: «Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten», so Niedostadek. «Gehen Sie mit etwas Fingerspitzengefühl vor.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.