Können Mitarbeiter per E-Mail kündigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer raus aus seinem Job möchte, muss beim Arbeitgeber eine Kündigung einreichen. Besonders dann, wenn es schnell gehen soll, steht möglicherweise die Frage im Raum: Geht das eigentlich auch per E-Mail?

Die kurze Antwort: Nein. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, verweist hier auf den Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. «Der besagt, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform», so Schipp. Die elektronische Form schließt das Gesetz explizit aus.

Kündigungen per E-Mail seien daher ebenso unwirksam wie Kündigungen, die per Fax versendet werden, so Schipp. Auch Kündigungen des Arbeitsverhältnisses per SMS oder via Messengerdienst sind nicht möglich. Das gilt für Kündigungen durch den Arbeitnehmer ebenso wie für Kündigungen durch die Arbeitgeberseite.

Außerdem wichtig: «Es muss das Originalschriftstück sein und dieses muss eigenhändig unterschrieben sein», so Schipp. «Ich kann also keine Unterschrift hineinkopieren.» Auch ein ausgedrucktes Kündigungsschreiben mit digitaler Unterschrift ist demnach ungültig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.