Können Mitarbeiter Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen? 

Grundsätzlich gilt: Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Verbleibt zum Jahresende noch Resturlaub, verfällt dieser am 31. Dezember, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. 

Wann Resturlaub bestehen bleibt

In bestimmten Fällen können offene Urlaubstage aber ins neue Jahr übertragen werden. Das geht, wenn dringende persönliche (zum Beispiel Krankheit, Pflege eines erkrankten Angehörigen) oder betriebliche Gründe (etwa ein saisonbedingter Großauftrag) vorliegen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der offene Urlaubstage genommen werden müssen, bis zum 31. März des nächsten Jahres. 

Wichtig: Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über drohenden Urlaubsverfall zu informieren, so Görzel. Versäumt der Arbeitgeber das, verfällt nicht genommener Urlaub nicht und der Anspruch bleibt bestehen. Reagieren Beschäftigte aber auf Hinweise nicht, sind offene Urlaubstage zum Jahresende im schlechtesten Fall weg. 

Sonderfälle: Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit

Das Gesetz regelt darüber hinaus verschiedene Sonderfälle, in denen Resturlaub nicht automatisch verfällt. Dazu gehören zum Beispiel Langzeiterkrankungen. Wer deshalb keinen Urlaub nehmen kann, behält seinen Anspruch - «allerdings nicht unbegrenzt», so der Fachanwalt. Sind Beschäftigte über mehrere Jahre hinweg dauerhaft erkrankt, verfalle der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs.

Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit behalten ihren Urlaubsanspruch laut Görzel. Der Urlaub könne dann nach der Rückkehr genommen werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten grundsätzlich auch immer geltende Tarifverträge prüfen. Die regeln die Übertragung oder den Verfall von Resturlaub dem Fachanwalt zufolge oft anders. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.