Kollegen auf Toilette eingesperrt - Fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Lageristen abgewiesen.

Der Mann hatte den Angaben zufolge zuvor öfter Streit mit seinem Kollegen. Als dieser auf der Toilette war, habe der Kläger ein Papierblatt unter der Tür hindurch geschoben, mit einem Gegenstand den innen steckenden Schlüssel aus dem Schloss auf das Blatt gestoßen und ihn so herausgezogen. Der Kläger habe seinen Kollegen nicht heraus gelassen, bis dieser schließlich die Tür eintrat. (AZ: 5 Ca 1397/20)

Der Arbeitgeber habe dem Mann daraufhin zurecht fristlos gekündigt, urteilten die Richter. Indem der Kläger seinem Kollegen «durch einen alten Trick» den Schlüssel wegnahm, habe er ihn zumindest zeitweise seiner Freiheit beraubt. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar.

Zudem sei durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten, beschädigt worden. Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen. Auch eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?