Krank geschrieben: Gibt es mit neuem Attest länger Geld?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schließen sich zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander an oder liegen nur wenige Stunden dazwischen, erhalten Beschäftigte nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung (Az.: 5 Sa 154/23) bestätigt, auf die der Bund-Verlag hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Monteur im März 2022 einen Arbeitsunfall erlitten und war wegen Knieproblemen bis einschließlich 18. April 2022 arbeitsunfähig geschrieben. Noch während dieser Zeit kündigte er in der Probezeit zum 30. April 2022.

Anspruch auf Geld durch erste Erkrankung ausgeschöpft?

Am 19. April 2022 legte der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – diesmal als Erstbescheinigung wegen Rückenschmerzen, gültig bis zum 30. April. Der Arbeitgeber verweigerte für diesen Zeitraum die Entgeltfortzahlung. 

Eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst äußerte zudem Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Der Beschäftigte verlangte dennoch Entgeltfortzahlung für die Zeit ab dem 19. April.

Ohne Erfolg. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht für höchstens sechs Wochen. Dieser Zeitraum war hier bereits durch die erste Erkrankung ausgeschöpft.

Nach Auffassung des Gerichts lag ein sogenannter einheitlicher Verhinderungsfall vor. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auf, die sich unmittelbar anschließt, wird die Sechs-Wochen-Frist nicht neu ausgelöst.

Arbeitnehmer muss zwischenzeitlich arbeitsfähig sein

Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die weitere Erkrankung eintrat – etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich tatsächlich gearbeitet hat oder zumindest arbeitsfähig war, selbst wenn nur für wenige Stunden außerhalb der Arbeitszeit.

Schließen sich die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten dagegen unmittelbar an oder liegt dazwischen lediglich ein arbeitsfreier Tag oder ein Wochenende, spricht dies laut Gericht regelmäßig für einen einheitlichen Verhinderungsfall. In solchen Konstellationen müssen Beschäftigte darlegen und beweisen, dass tatsächlich eine neue, eigenständige Erkrankung vorliegt. 

Das ist schwierig, aber möglich. «Der Beweis könnte durch einen behandelnden Arzt als Zeuge geführt werden», erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.