Krank geschrieben: Gibt es mit neuem Attest länger Geld?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schließen sich zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander an oder liegen nur wenige Stunden dazwischen, erhalten Beschäftigte nicht automatisch erneut Entgeltfortzahlung. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung (Az.: 5 Sa 154/23) bestätigt, auf die der Bund-Verlag hinweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Monteur im März 2022 einen Arbeitsunfall erlitten und war wegen Knieproblemen bis einschließlich 18. April 2022 arbeitsunfähig geschrieben. Noch während dieser Zeit kündigte er in der Probezeit zum 30. April 2022.

Anspruch auf Geld durch erste Erkrankung ausgeschöpft?

Am 19. April 2022 legte der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor – diesmal als Erstbescheinigung wegen Rückenschmerzen, gültig bis zum 30. April. Der Arbeitgeber verweigerte für diesen Zeitraum die Entgeltfortzahlung. 

Eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst äußerte zudem Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Der Beschäftigte verlangte dennoch Entgeltfortzahlung für die Zeit ab dem 19. April.

Ohne Erfolg. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht für höchstens sechs Wochen. Dieser Zeitraum war hier bereits durch die erste Erkrankung ausgeschöpft.

Nach Auffassung des Gerichts lag ein sogenannter einheitlicher Verhinderungsfall vor. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auf, die sich unmittelbar anschließt, wird die Sechs-Wochen-Frist nicht neu ausgelöst.

Arbeitnehmer muss zwischenzeitlich arbeitsfähig sein

Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die weitere Erkrankung eintrat – etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich tatsächlich gearbeitet hat oder zumindest arbeitsfähig war, selbst wenn nur für wenige Stunden außerhalb der Arbeitszeit.

Schließen sich die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten dagegen unmittelbar an oder liegt dazwischen lediglich ein arbeitsfreier Tag oder ein Wochenende, spricht dies laut Gericht regelmäßig für einen einheitlichen Verhinderungsfall. In solchen Konstellationen müssen Beschäftigte darlegen und beweisen, dass tatsächlich eine neue, eigenständige Erkrankung vorliegt. 

Das ist schwierig, aber möglich. «Der Beweis könnte durch einen behandelnden Arzt als Zeuge geführt werden», erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.

Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.

Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.

Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.

Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.