Kündigung: Abschied mit Anstand

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses zeigen Unternehmen und Führungskräfte selten Stil, Fairness und Fingerspitzengefühl. Dabei weiß doch jeder, dass die Welt ein Dorf ist!

„Es gibt keine freundlichen Kündigungen“. Der das neulich mit Verbitterung äußerte, muss es wissen. Aus seinen Worten klingt Verbitterung. Das Stühlerücken im Vorstand hatte für ihn nach langjähriger Karriere im Konzern den Jobverlust zur Konsequenz. Die Chemie mit dem neuen Vorstandsboss war wohl der Hauptgrund. Sie stimmte einfach nicht. Außerdem hatte die Nr. 1 natürlich schon einen eigenen Ersatzkandidaten im Ärmel, einen Kronprinzen, so recht nach seiner Wahl.

All das war für unseren Mann nichts Ungewöhnliches. Das passiert schon einmal. Aber die Art und Weise, wie man ihn hinauskomplimentierte, ließ ihn an den Werten seiner Company zweifeln, für die er jahrelang gekämpft hatte. Plötzlich liefen Kollegen grußlos an ihm vorbei, die sich früher nicht tief genug vor ihm verneigen konnten. Es war, als sei ein Bypass an ihm vorbeigelegt worden, um Informationen und Entscheidungen von ihm fernzuhalten. Und die HR Abteilung versuchte mit ihm in gehässiger Art um die Abfindung zu pokern, als müsse sie sie vom eigenen Geld bezahlen.

Kontaktsperre. Kaltgestellt. Abserviert. Aber viel schlimmer noch als der Versuch, zu guter Letzt mit ihm über die ihm zustehende Tantieme zu streiten, waren plötzliche Schuldzuweisungen, harsche Kritik, emotionale Attacken unter der Gürtellinie. Ja, seine Arbeit und er persönlich wurden mit Dreck beworfen. Schimpf und Schande über ihn – den ehemaligen Vorzeige-Manager mit exzellenten Arbeitsergebnissen. Bis dato hatte er stets als Motor und Motivator, als effektive Führungskraft gegolten. Das galt plötzlich nichts mehr. Im Gegenteil: Man ließ kein gutes Haar an seinen Leistungen. Noch Monate nach seinem Ausscheiden verbreitete sein Nachfolger „bad news“ über ihn und „die verheerenden Altlasten, die ich erst mal aufräumen musste“. Nichts riecht so süß, wie die Leichen im Keller des Vorgängers.


Über den Autor Albrecht von Bonin

Albrecht von Bonin ist einer der profiliertesten Personalberater in der Hospitality Industry. Die Suche und Auswahl von Spitzenkräften, der Einsatz von Interim Managern sowie Management Coaching für Führungskräfte und Unternehmer – das sind die Kernkompetenzen, mit denen VON BONIN und die avb Management Consulting echte Mehrwerte bietet.

Mit seinem Fachbeiträgen bei Linkedin, die auf der Erfahrung von 40 Jahren Beratungspraxis fußen, erreicht von Bonin seit Jahren viele tausend Leser. Jetzt gibt es seine Beiträge auch bei Tageskarte.


Ein anderer Fall, ein anderer Tatort:

Jung-Manager X, mit Ehrgeiz, Hartnäckigkeit und ungebändigtem Vorwärtsdrang an seiner Karriere bastelnd, wird von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Nachwuchsförderung systematisch aufgebaut. Seminare hier, Trainings dort. Besuch der firmeneigenen Management-Akademie. Personalentwicklung für zig-Tausende Euro. Es folgen zwei interne Job-Angebote seines Arbeitgebers: Niederlassungsleiter einer kleinen Filiale oder stellvertretender Niederlassungsleiter eines großen Betriebes. Beide lehnt er ab: „Unter meinem Niveau“. Weitere Offerten liegen z. Zt. nicht vor. Die Personalabteilung bittet um Geduld. Doch X hat kein Verständnis, dokumentiert seine Unzufriedenheit lautstark im Kollegenkreis, lästert über die Unfähigkeit der Heeresleitung und – bewirbt sich aktiv am freien Markt. Damit nicht genug. Nachdem er einen neuen Job gefunden hat, feiert er bis zu seinem Austritt beim alten Arbeitgeber wiederholt krank, reißt sich noch schnell die aktuellsten Kundendaten unter den Nagel, bevor er Job und Arbeitsplatz mit fliegenden Fahnen im Stich lässt. All das natürlich nicht, ohne überall zu verbreiten, was das doch für ein „schwerfälliger Sch....laden war“ und dass er „froh ist, da ‘raus zu sein“.

Nur zwei Fälle von vielen aus dem alltäglichen Wahnsinn in den Unternehmen. Man fragt sich, warum es unter erwachsenen Menschen nicht möglich sein soll, eine Trennung emotionslos und sauber über die Bühne zu ziehen. Zugegeben, Scheidungsanwälte lächeln über soviel Naivität. Dennoch sollten wir nicht glauben, dass Vorwürfe und üble Nachrede bei Kündigungen zum Alltag gehören müssen, wie Sahne zum Kaffee.

Da erleben wir Unternehmer, die wie Berserker reagieren, weil ein Mitarbeiter sich erfrecht, selbst den Dienst zu quittieren („hier hat niemand außer mir das Recht zu kündigen“). Man begegnet Karrieristinnen, die wegen einer verweigerten Beförderung ihren Vorgesetzten der sexuellen Belästigung oder des Alkoholismus bezichtigen u.v.m. All das mag diese Zeitgenossen wenig kümmern. Doch die andere Seite der Medaille sollte sie schon interessieren: Unternehmen signalisieren mit dem Stil der Verabschiedung von Mitarbeitern ein Stück Betriebskultur. Und die wirkt nach innen und nach außen in den Personalmarkt. Fairness und Fingerspitzengefühl in Exit-Gesprächen und Trennungsverhandlungen sind nicht zuletzt eine Chance für das Employer Branding.

Wer sich als Führungskraft mit Indiskretion, Arroganz, Trotz oder verdrehten Tatsachen einen üblen Abgang verschafft, muss zwei Dinge berücksichtigen: Erstens, er entscheidet damit, auf welches Niveau er sich herablässt und wie andere in Zukunft über ihn denken. Sein nächster Arbeitgeber oder dessen Personalberater könnte ja vielleicht Referenzen prüfen. Und zweitens ist die Welt ein Dorf. Es hat sich schon mancher gewundert, wie schnell man Leute wiedertrifft, bei denen man sich mal danebenbenommen hat.

Für beide Parteien gilt ein einfacher Grundsatz: Wer bei der Trennung versucht, sein Gegenüber zu demontieren, der schadet am meisten seinem eigenen Ruf. Und das spricht sich schnell herum. Schmutzige Wäsche waschen passt nicht zu einem Abschied mit Anstand. Wer dagegen dieser Versuchung widersteht, zeigt wahre Größe.


Autor

Albrecht von Bonin

avb Management Consulting

www.avb-consulting.de

VON BONIN + PARTNER Personalberatung

www.von-bonin.de


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.