Kündigung vom Arbeitgeber: Darf ich während der Arbeitszeit zum Jobinterview?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach einer Kündigung vom Arbeitgeber braucht man im besten Fall schnell einen neuen Job. Es geht also darum, passende Stellen zu finden, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Arbeitgebern vorzustellen. Aber wann soll man Jobinterviews absolvieren, wenn man noch bis Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber tätig sein muss?

Kündigung vom Arbeitgeber: Freie Zeit muss auf Wunsch gewährt werden

Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, verweist hier auf Paragraf 629 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin steht, dass nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses «angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren» ist.

Konkret heißt das: Während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Freizeit zur Stellensuche gewähren. Laut Jürgen Markowski gilt das für alle Arbeitsverhältnisse, die nicht nur Aushilfsjobs sind, ebenso für Ausbildungsverhältnisse.

Der Anspruch auf Freistellung gelte dabei nicht nur für ein konkretes Vorstellungsgespräch, sondern auch für Termine bei der Agentur für Arbeit oder bei einer Jobvermittlung.

Arbeitnehmer müssen Freistellung verlangen

Die freie Zeit müsse aber ausdrücklich verlangt werden, so Markowski. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen ihren Arbeitgeber im Zuge dessen über den Grund für und die Dauer der benötigten Freistellung informieren. «Natürlich muss nicht angegeben werden, bei welcher Firma das Bewerbungsgespräch stattfinden wird. Das geht den alten Arbeitgeber nichts an.»

Der Arbeitgeber muss die verlangte Freizeit dann gewähren, und dabei die Terminwünsche der Beschäftigten berücksichtigen. «Das Interesse an der Jobsuche überwiegt hier etwaige Interessen des Arbeitgebers», erklärt Markowski. Er warnt aber davor, ohne ausdrückliches Einverständnis des Arbeitgebers von der Arbeit fernzubleiben, um etwa ein Jobinterview wahrzunehmen. «Das wäre eine Verletzung der noch bestehenden Arbeitspflicht.»

Anspruch auf Vergütung unterschiedlich geregelt

Bleibt die Frage, ob Beschäftigte für die Zeiten, in denen sie freigestellt sind, auch ihre Vergütung erhalten. Das sei in Paragraf 629 BGB nicht ausdrücklich vorgesehen, so Markowski. Hier kommt Paragraf 616 BGB ins Spiel, demzufolge die Vergütung zu bezahlen ist, wenn wegen der Freistellung lediglich eine «verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit» ausfällt.

Dieser Paragraf kann jedoch im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen ausgeschlossen sein. Dann wiederum gibt es Markowski zufolge häufiger Regelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, in denen der Anspruch auf bezahlte Freistellung «pauschaliert» wird. Darin heißt es dann etwa, dass Beschäftigte im Falle der Kündigung für die Stellensuche eine gewisse Anzahl an Stunden oder Tagen vergütet freigestellt werden müssen.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.