Kündigung: Wann Arbeitgeber im Urlaub Kontakt aufnehmen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber müssen auch während eines längeren Urlaubs eines Arbeitnehmers aktiv werden, wenn sie eine außerordentliche Kündigung wegen eines Verdachts aussprechen wollen. Das zeigt ein Urteil des des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, über das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert.

Der Entscheidung zufolge darf der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung nicht durch bloßes Abwarten verstreichen lassen. Er müsse den Arbeitnehmer bereits während des laufenden Urlaubs zur Stellungnahme auffordern. Andernfalls kann eine fristlose Kündigung unwirksam sein.

Der Fall: Frist versäumt, Kündigung unwirksam

In dem Fall wurde ein tariflich ordentlich unkündbarer Mitarbeiter von einem Kollegen der sexuellen Belästigung beschuldigt. Der Arbeitgeber wartete aber fast einen Monat ab, da der Mitarbeiter im Urlaub war. Erst nach der Rückkehr erfolgte eine Anhörung, daraufhin die außerordentliche Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam sei, da die Zwei-Wochen-Frist versäumt wurde. Es sei dem Arbeitgeber zuzumuten und sogar geboten gewesen, bereits während des Urlaubs Kontakt aufzunehmen, um eine fristgerechte Anhörung sicherzustellen.

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auch im Urlaub kontaktieren

Zieht ein Arbeitgeber eine Kündigung ernsthaft in Erwägung, müsse er auch während des Urlaubs eines Arbeitnehmers innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Vorwürfe eine Anhörung versuchen. Die Zwei-Wochen-Frist könne nicht durch längeres Warten überbrückt werden. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen.

Wie die Arbeitgsgemeinschaft Arbeitsrecht erklärt, führt die Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fort. Danach könne unter bestimmten Umständen bei krankheitsbedingter Abwesenheit eine Kontaktaufnahme zum Arbeitnehmer erforderlich sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.

Eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland fühlt sich belastet durch Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Alkoholische Getränke sind in Deutschland so billig wie sonst kaum irgendwo in Europa. Noch billiger als in Deutschland waren die alkoholhaltigen Drinks europaweit nur noch in Italien.