Kündigungsfrist nicht einhalten? Welche Konsequenzen drohen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lange Kündigungsfristen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor schützen, plötzlich ohne Job dazustehen. Sie können aber unter Umständen lästig sein - wenn Beschäftigte etwa eine neue Stelle antreten wollen. Kommt man früher aus dem Vertrag?

«Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Kündigungsfrist einhalten», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gilt ja auch für den Arbeitgeber. Die spannende Frage sei: Was passiert, wenn sich Beschäftigte nicht an die Kündigungsfrist halten?

Vertragsstrafe und Schadenersatz schwer durchsetzbar

Manche Arbeitsverträge würden für so einen Fall eine Vertragsstrafe vorsehen, so Bredereck. Dem Fachanwalt zufolge müssen diese Klauseln sehr konkret formuliert sein und dürfen die Höhe von einem Bruttomonatsgehalt nicht überschreiten. Sonst sind sie unwirksam.

Darüber hinaus riskieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. «Diese sind in der Praxis allerdings kaum durchsetzbar», so Bredereck.

Abschied ohne freundliche Worte?

Für den Arbeitsrechtsexperten bedeutet das im Fazit: «Arbeitnehmer, die sich nicht an die Kündigungsfrist halten, werden wahrscheinlich keine freundlichen Abschiedsworte und kein gutes Zeugnis bekommen.»

Weitergehende Nachteile seien in den allermeisten Fällen nicht zu erwarten. Ein Arbeitgeber hat schließlich nichts davon, jemanden rauszuwerfen, wenn der- oder diejenige ohnehin sofort weg will.

Oft finden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auch eine Kompromisslösung, wenn Beschäftigte klar sagen, dass sie weg möchten. Denn auch für den Arbeitgeber steht dann die Überlegung im Raum: Wie hilfreich ist es, einen Beschäftigten noch länger zu halten, der eigentlich gar nicht mehr im Unternehmen arbeiten will?

In einem solchen Fall kann das Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel über einen Aufhebungsvertrag sehr kurzfristig auslaufen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.