Leiharbeitskräfte zählen in der Kurzarbeit bei Beschäftigtenzahl des Entleihers mit – Achtung bei Auswirkungen auf Zehn-Prozent-Quorum

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Hotels und Restaurants, die in einem Monat mit Kurzarbeitergeldbezug Leiharbeitskräfte eingesetzt haben, müssen diese in der monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) mit angeben müssen. Zwar kann nur der Verleiher Kug für seine Mitarbeiter beantragen. Die Leiharbeitskräfte werden aber als Beschäftigte auch des Entleihers in diesem Monat gezählt – und zwar unabhängig davon, an wie vielen Tagen oder Stunden sie gearbeitet haben.

In Fällen, in denen in einem Abrechnungsmonat mehrere Leiharbeitskräfte jeweils nur kurzfristig arbeiten (z. B. bei einzelnen großen Veranstaltungen), andere Teile der Belegschaft aber noch in Kurzarbeit sind, kann das dazu führen, dass die rechnerische Beschäftigtenzahl des Betriebes kurzfristig stark steigt und so das Mindesterfordernis für Kug von 10 % Beschäftigten in Kurzarbeit unterschritten wird. Es würde dann kein Kug gezahlt bzw. dieses – bei der Angabe fehlerhafter, nicht entdeckter Beschäftigtenzahlen im Antrag – im Rahmen der Abschlussprüfung wieder zurückgefordert. Betriebe müssen diese Konsequenz vorsorglich im Blick behalten und berücksichtigen. Werkvertragskräfte sind übrigens in aller Regel keine Beschäftigten des Einsatzbetriebes; etwas anderes gilt nur, wenn dauerhaft vorhandene Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum hinweg durch Werkvertragskräfte besetzt werden.

Der Einsatz von Leiharbeitskräften während Kurzarbeit muss im übrigen der Arbeitsagentur nicht vorab angekündigt oder gar von dieser genehmigt werden. Schließlich handelt es sich ja nicht um eine Neueinstellung. Um in solchen Fällen allerdings späteren kritischen Nachfragen zuvorzukommen, empfehlen wir insbesondere bei Einsatz von Leiharbeitskräften aufgrund eines punktuell deutlich höheren Arbeitsbedarfs (z. B. bei Veranstaltungen) einen Hinweis vorab und/ oder eine entsprechende Zusatzbemerkung beim monatlichen Kurzarbeitsantrag. Denn spätestens bei der Abschlussprüfung wird geprüft, ob der Arbeitsausfall unvermeidlich war – wenn ein Betrieb Arbeitskräfte entleiht, während eigene Mitarbeiter noch in Kurzarbeit waren, kann das Fragen aufwerfen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.