LfA Förderbank Bayern informiert zu Corona-Schutzschirm-Kredit

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Die LfA Förderbank Bayern hat die näheren Konditionen ihres Corona-Schutzschirm-Kredits bekanntgegeben. Der Dehoga Bayern hat die entsprechenden Informationen nun weitergegeben.

LfA-Corona-Schutzschirm-Kredit

Für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, stellt die LfA Förderbank Bayern mit dem Corona-Schutzschirm-Kredit ein Produkt mit hoher Risikoentlastung für die Hausbank und besonders günstigen Endkreditnehmerzinsen zur Verfügung. Die wichtigsten Eckpunkte des Corona-Schutzschirm-Kredits sind:

  • Ausreichung auch an Unternehmen, die derzeit Corona-bedingt nach EU-Definition als Unternehmen in Schwierigkeiten einzustufen sind, sofern sie zum Stichtag 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren
  • Antragstellerkreis: gewerbliche Unternehmen bis 500 Mio. EUR Jahresumsatz und freiberuflich Tätige
  • Verwendungszweck: Investitionen und Betriebsmittelbedarf (inkl. planmäßig zu erbringender Kapitaldienst bis Ende 2020)
  • Darlehensbetrag: 10.000 EUR bis 10 Mio. EUR
  • Haftungsfreistellung: obligatorisch 90 %
  • Die mit LfA-Rundschreiben Nr. 7/2020 vom 25.03.2020 mitgeteilten Erleichterungen – vereinfachtes Verfahren bei Fällen mit einem LfA-Gesamtrisiko bis 500.000 EUR (einschließlich bankübliche Absicherung im Ermessen der Hausbank) sowie grundsätzlicher Verzicht auf persönliche Mithaftung – gelten für den Corona-Schutzschirm-Kredit analog.
  • Standard-Laufzeittypen:
    • 2 Jahre endfällig
    • 6 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
      (auf bis zu 2 Jahre Laufzeit und 1 Tilgungsfreijahr flexibilisierbar).

Weitere Details gibt es im Merkblatt „Corona-Schutzschirm-Kredit“. Wie der Dehoga Bayern weiter mitteilte, stehe für LfA-Bankenpartner eine entsprechend angepasste Übersicht der Gesamtmargen in dem LfA-Bankenportal zum Abruf bereit. Finanzierungen im sonstigen LfA-Produktportfolio seien darüber hinaus unverändert möglich, z. B. im Universalkredit mit einer Laufzeit von mehr als 6 Jahren oder ohne Haftungsfreistellung. Anträge für den neuen Corona-Schutzschirm-Kredit könnten ab 07.04.2020 bei der LfA eingereicht werden. Zeitgleich erteile die LfA Darlehenszusagen und stelle in ihrem Bankenportal unter www.lfa.de eine laufend aktualisierte Liste mit Fragen und Antworten zur Verfügung.


 

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