Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten.
Müssen Beschäftigte mitteilen, dass sie Medikamente nehmen?
Michael Fuhlrott: Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen.
Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
Wer entscheidet, ob Beschäftigte arbeiten können?
Fuhlrott: Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.













