Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten. 

Müssen Beschäftigte mitteilen, dass sie Medikamente nehmen? 

Michael Fuhlrott: Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen. 

Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Wer entscheidet, ob Beschäftigte arbeiten können?

Fuhlrott: Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.

Sind Beschäftigte verpflichtet zu sagen, welche Medikamente sie nehmen?

Fuhlrott: Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, sich ein genaues Bild über das «Risikopotential» zu machen. Eine Option kann es daher sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen und dort auch mitzuteilen, welches Medikament er nimmt.

So kann dann der Betriebsarzt eine valide Aussage treffen und dem Arbeitgeber mitteilen, welcher Einsatz des Mitarbeiters möglich ist. Dafür muss dann nicht zwingend der Medikamentenname dem Arbeitgeber offenbart werden.

Sicherheitsrelevante Themen problematisch

Fuhlrott: Problematisch wird es bei sicherheitsrelevanten Themen. Hat ein Arbeitnehmer verschwiegen, dass er Medikamente nimmt, die sein sicheres Handeln beeinflussen und jemand anderes kommt zu Schaden, ist das ein Fall für eine Kündigung. Dies kann für den Arbeitnehmer sogar strafrechtliche Folgen haben – etwa unter dem Aspekt fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung.

Anders kann es in einem Bürojob aussehen: Machen Beschäftigte dort Fehler, weil sie etwa vergesslicher sind oder ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann die Medikamenteneinnahme dazu führen, dass Fehlverhalten zu entschuldigen ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der das Medikament verschreibende Arzt den betroffenen Arbeitnehmer für arbeitsfähig angesehen hat. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Unternehmen in Deutschland rechnen durch den Einsatz von KI mit sinkenden Löhnen in den kommenden fünf Jahren. Jüngere Arbeitnehmer sind besonders häufig betroffen.

Der Tag der Linkshänder macht auf die alltäglichen Hürden von Linkshändern in einer auf Rechtshänder ausgerichteten Welt aufmerksam. Besonders hoch sind die im Job. Diese Hilfen stehen Linkshändern zu

Die deutsche Hauptstadt hat mit Blick auf den Tourismus im ersten Halbjahr weiter an Anziehungskraft verloren, insbesondere bei Gästen aus dem Ausland. Bei Touristen aus Deutschland entwickelten sich die Zahlen hingegen positiv.

Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet.

Krankheit kommt meist überraschend - und immer dann, wenn man sie nicht brauchen kann. Damit die Kollegen in dem Fall übernehmen können, hilft es, wenn eine Übergabe stattfindet. Aber kann der Chef einfordern, dass man die vom Krankenbett aus macht?

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.