Milliardengeschäft: Generation Z unterwegs

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

280 Milliarden US-Dollar ist der Markt der sogenannten Generation Z wert. Zu dieser Generation zählen alle Reisenden, die jünger als 30 Jahre alt sind. Einblicke in ihre Reisevorlieben und ihr Buchungsverhalten liefert jetzt der Bericht New Horizons IV. Dafür befragte die World Youth Student und Educational (WYSE) Travel Confederation 57.000 Teilnehmer aus 188 Ländern. Die Umfrage findet alle fünf Jahre statt.

Die U-30-Reisenden stellten im vergangenen Jahr 27 Prozent aller internationalen Ankünfte. Ihre Reisen beginnen bereits in der digitalen Welt. Desktop und Smartphone sind die wichtigsten Tools für Reiseplanung und Online-Buchung. Bevor sie buchen, informieren die Reisefreudigen sich in sozialen Medien, auf Vergleichs- und Empfehlungswebsites über Ziele und Aktivitäten. Traditionelle Ressourcen wie Broschüren, Reiseführer, Tourismusbüros und Reisebüros verlieren rasant an Bedeutung.

Die Generation Z zeigt ein verändertes Reiseerleben. Einzigartig und individuell soll es sein. Deutlich mehr junge Menschen möchten während ihres Aufenthaltes „leben wie ein Einheimischer“. Ihr Geld geben sie aus für Kulinarisches (37 Prozent), Veranstaltungen (27 Prozent), Kunst (18 Prozent) und Extremsportarten (16 Prozent). Ganz unten auf der Liste landeten traditionelle Luxusgüter wie First- oder Business-Flug (4 Prozent), zusätzliche Beinfreiheit im Flugzeug (6 Prozent) oder eine Aufwertung der Unterkunft (10 Prozent). Auch das Interesse an Nachtclubs nahm deutlich ab.  

Zu den meistgenutzten Reise-Plattformen zählen Expedia (26 Prozent), STA Travel (15 Prozent), Skyscanner (12 Prozent) und StudentUniverse (11 Prozent). Geht es um Unterkünfte, führen Booking.com (41 Prozent), Hostelworld (32 Prozent), Airbnb (15 Prozent) und Expedia (3 Prozent). Für die Wahl und Buchung gezielter Touren und Aktivitäten nutzen 25 Prozent den Anbieter GetYourGuide, gefolgt von TourRadar (17 Prozent) und Viator (16 Prozent). 
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?