Müssen alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld in gleicher Höhe bekommen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich geregelt. Er kann sich für Beschäftigte aber zum Beispiel aus ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Doch müssen dann alle Arbeitnehmer im Unternehmen Weihnachtsgeld bekommen - und muss es für alle gleich hoch ausfallen?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber bei der Gestaltung des Weihnachtsgeld an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Aber: «Eine Differenzierung aus sachlichen Gründen ist zulässig», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Das bedeutet, dass in begründeten Fällen auch nur bestimmte Arbeitnehmer eines Unternehmens Weihnachtsgeld bekommen könnten. «Etwa wenn die Mitarbeiter aus einer Abteilung aufgrund ihrer Qualifikationen besonders an das Unternehmen gebunden werden sollen», erläutert die Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Weiter gilt: Wenn es einen Grund für eine Differenzierung gibt, könne auch die Höhe unterschiedlich gestaltet werden. «Eine willkürliche Unterscheidung ohne sachliche Rechtfertigung ist demgegenüber unzulässig», so Oberthür weiter.

Weihnachtsgeld auch bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigten kann ein Weihnachtsgeld zustehen. Es berechnet sich dann im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem FAQ-Dokument zum Weihnachtsgeld erklärt.

Gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland erhält ein Weihnachtsgeld (53 Prozent), wie eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Demnach sind die Chancen auf ein Weihnachtsgeld am höchsten, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.