Müssen Arbeitgeber gute Zeugnisse ausstellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitszeugnis sollte Berufstätige nicht daran hindern, in ihrer Karriere voranzukommen. Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt. Heißt das, ausscheidende Beschäftigte müssen mindestens ein gutes Zeugnis bekommen?

Nein. «Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein gutes Zeugnis auszustellen», stellt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes klar. Das Zeugnis müsse aber wohlwollend und wahrheitsgemäß sein und dürfe das berufliche Fortkommen eines oder einer Beschäftigten nicht unnötig erschweren.

Kein Anspruch auf Schluss- oder Dankesformel

Hier ergibt sich für Arbeitgeber oft ein Spannungsfeld. Was, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiter wirklich keine guten Leistungen erbracht hat? Aus diesem Grund habe sich eine Zeugnissprache entwickelt, «die Leistungen und Verhalten von Arbeitnehmern häufig verklausuliert beschreibt», sagt Marx. Eine kurze Recherche im Internet oder Fachliteratur kann oft helfen, solche Formulierungen richtig zu übersetzen.

Unzulässige «Geheimcodes» dürfen der Juristin zufolge aber nicht ins Zeugnis. Auch die tabellarische Form mit Schulnoten ist der Rechtsprechung zufolge unzulässig, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden hat. Dafür können Arbeitgeber auf Schluss- und Dankesformeln verzichten, wenn sie möchten. Nach ständiger Rechtsprechung bestehe darauf in der Regel kein Anspruch, so Marx.

Besser als «befriedigend»: Beweis vom Arbeitnehmer

Wer mit einem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann es beim Arbeitgeber reklamieren. Ist es weiter inhaltlich nicht korrekt, «bleibt nach erfolgloser Reklamation nur die Klage». Arbeitgeber müssten Bewertungen, die schlechter als «befriedigend» sind, vor Gericht beweisen, erklärt die Rechtsexpertin.

Wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen eine bessere Note als «befriedigend», ist es ihre Pflicht, vor Gericht zu beweisen, dass sie ein besseres Zeugnis verdient haben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während 2023 jede zweite Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 Prozent deutlich niedriger. Bei Müttern und Vätern war der Unterschied sogar noch größer.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Die Arbeitskosten sind im Gastgewerbe in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das zeige eine Auswertung des Statistischen Bundesamts, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet. Zwischen 2019 und 2023 legten die Kosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Gastgewerbe um 38,5 Prozent zu.

Die Nachwehen der Corona-Pandemie sind für viele im Gastgewerbe noch immer spürbar, in Deutschland und in weiten Teile Europas. Gegenüber 2015 hat sich die Konkursrate im europäischen Gastgewerbe fast verdoppelt. Das zeigt ein Index für Insolvenzen in Europa, wie der DEHOGA Bundesverband berichtet.

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?

Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Doch darf er deshalb kündigen?

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.