Kündigung wegen Ermittlungsverfahren oder Verurteilung erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Stellen Sie sich vor, Sie geraten fälschlicherweise unter den Verdacht einer Straftat, die nichts mit Ihrer Arbeit zu tun hat. Oder Sie begehen in Ihrer Freizeit eine Ordnungswidrigkeit und müssen dafür Strafe zahlen. Was, wenn der Arbeitgeber davon etwas mitbekommt - darf er das Arbeitsverhältnis deswegen kündigen?

Kündigung wegen Straftatverdacht: Was gilt rechtlich?

«Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Die Existenz eines Ermittlungsverfahrens allein ist deshalb kein Kündigungsgrund», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hat die mutmaßliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, wäre eine Kündigung daher meist ungültig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.

Wenn Sie tatsächlich eine Straftat begangen haben und dafür zum Beispiel eine längere Freiheitsstrafe verbüßen müssen, kann Arbeitnehmern rechtens gekündigt werden. Wenn Sie jedoch nur eine Geldstrafe zahlen müssen und die Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun hat, ist eine Kündigung in vielen Fällen laut Meyer nicht gerechtfertigt.

Sie haben als Arbeitnehmer auch nicht die Pflicht, den Arbeitgeber über laufende Ermittlungsverfahren, verhängte Bußgelder oder Strafen zu informieren - solange sie in keinerlei Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Aber: Rechtslage von Fall zu Fall unterschiedlich

Entscheidend ist laut Meyer der inhaltliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der begangenen oder mutmaßlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. «Zum Beispiel kann ein Buchhalter, der wegen Trunkenheitsfahrt in der Freizeit seinen Führerschein verliert und verurteilt wird, weiter Buchhalter sein. Aber der Busfahrer, der wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt wird und seinen Führerschein verliert, kann dann auch unzuverlässig für das dienstliche Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr sein und je nach Einzelfall gekündigt werden.»  

Ob eine Kündigung rechtens ist, hängt also von den Umständen des Einzelfalls ab, so Meyer. Betroffene sollten sich rechtlichen Rat einholen. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?