Müssen Arbeitgeber kostenfreie Getränke bereitstellen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Arbeitgeber werben in Stellenanzeigen mit kostenlosen Getränken für Beschäftigte. Aber wie sieht es abseits hipper Start-ups aus? Müssen etwa Handwerksbetriebe oder Baufirmen ihren Teams kostenfrei zum Beispiel Wasser zur Verfügung stellen?

«Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer auf solche Leistungen keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Selbst bei hohen Temperaturen keine Pflicht

Selbst bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers laut Bredereck nicht so weit, dass kostenlose Kaltgetränke zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die sogenannte Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) enthalten zwar entsprechende Empfehlungen. «Sie sind aber für den Arbeitgeber nicht bindend», so der Fachanwalt.

Ein Anspruch kommt Bredereck zufolge nur bei «Hitzearbeit» in Betracht. Darunter versteht man Tätigkeiten, bei denen es durch eine Mehrfachbelastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und weiteren Faktoren wie Schutzkleidung zum Anstieg der Körpertemperatur kommt.

«Ein typischer Fall wäre hier der Arbeiter im Straßenbau, der in der prallen Mittagssonne schwere körperliche Arbeit leistet», nennt Bredereck ein Beispiel.

Regelungen aus Tarif- oder Arbeitsvertrag beachten

Ein Anspruch kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn es entsprechende Regelungen in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag gibt.

Zudem kann ein Anspruch aus «betrieblicher Übung» entstehen. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber über längere Zeit ohne Vorbehalt kostenlos Getränke zur Verfügung stellt.

Bredereck rät aber davon ab, sich wegen solcher möglicher Ansprüche mit dem Arbeitgeber zu streiten: «Das ist selten empfehlenswert.» Gibt es einen Betriebsrat, könne man sich mit entsprechenden Anregungen an das Gremium wenden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.