Müssen Arbeitgeber Kündigung bestätigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kündigung ist längst eingereicht, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? «Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig bedeutet in diesem Fall: «Der Arbeitnehmer erklärt seine Kündigung ganz alleine», so Schipp.

Da es sich aber um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass ihr Arbeitgeber die Kündigung auch wirklich in die Hände bekommt. «Das muss der Arbeitgeber nicht von sich aus bestätigen», stellt Schipp klar.

Am besten den Eingang der Kündigung bestätigen lassen

Arbeitnehmer seien gut beraten, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber den Eingang der Kündigung abzeichnet. Weigert sich dieser, sollten Arbeitnehmer dies im besten Fall auf andere Weise sicherstellen.

Damit sie den Zugang ihrer Kündigung später nachweisen können, empfiehlt Schipp: «Die Kündigung per Einschreibebrief, am besten per Einwurfeinschreiben versenden.» Oder man lasse sich den Empfang durch Zeugen bestätigen.

Das sei wichtig, falls es nach der Kündigung zu Konflikten kommt. Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen.

Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe. «Dann muss ich als Arbeitnehmer gegebenenfalls nachweisen, dass meine Kündigung zugegangen ist.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.