Müssen Arbeitgeber Kündigung bestätigen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Kündigung ist längst eingereicht, doch der Chef reagiert nicht. Was jetzt? Müssen Arbeitgeber die Kündigung bestätigen? «Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Einseitig bedeutet in diesem Fall: «Der Arbeitnehmer erklärt seine Kündigung ganz alleine», so Schipp.

Da es sich aber um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, müssen Arbeitnehmer darauf achten, dass ihr Arbeitgeber die Kündigung auch wirklich in die Hände bekommt. «Das muss der Arbeitgeber nicht von sich aus bestätigen», stellt Schipp klar.

Am besten den Eingang der Kündigung bestätigen lassen

Arbeitnehmer seien gut beraten, darauf zu achten, dass der Arbeitgeber den Eingang der Kündigung abzeichnet. Weigert sich dieser, sollten Arbeitnehmer dies im besten Fall auf andere Weise sicherstellen.

Damit sie den Zugang ihrer Kündigung später nachweisen können, empfiehlt Schipp: «Die Kündigung per Einschreibebrief, am besten per Einwurfeinschreiben versenden.» Oder man lasse sich den Empfang durch Zeugen bestätigen.

Das sei wichtig, falls es nach der Kündigung zu Konflikten kommt. Gibt es keinen Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist eingehalten hat, können im Zweifel sogar Schadenersatzpflichten auf ihn zukommen.

Der Arbeitgeber könne dann etwa behauptet, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht eingehalten und deswegen ein wichtiges Projekt nicht mehr fertiggestellt habe. «Dann muss ich als Arbeitnehmer gegebenenfalls nachweisen, dass meine Kündigung zugegangen ist.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.