Müssen Beschäftigte auf Wunsch den Urlaub für das ganze Jahr verplanen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitgeber planen am liebsten voraus - und fordern ihre Beschäftigten auf, allen Urlaub schon jetzt für das gesamte kommende Jahr zu beantragen. Aber ist das erlaubt? 

Nein, der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub frühzeitig planen - aber das darf nicht für den gesamten Anspruch gelten. Eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen müssen Beschäftigte schließlich auch für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können.

Flexibilität ja, aber Ablehnung von Urlaubswünschen geht auch

Der Arbeitgeber darf in der Regel maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte somit zur individuellen Planung nutzen. 

Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen vorrechnet, wären es bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr insgesamt 8 Urlaubstage, die frei verplanbar bleiben müssen. 

Es sind aber auch immer Ausnahmen von dieser Regelung denkbar - etwa, weil in der zweiten Jahreshälfte besonders viele Aufträge anstehen. Und: Der Urlaub muss ganz normal beantragt werden. Heißt: Der Arbeitgeber kann die Urlaubswünsche unter bestimmten Umständen auch ablehnen, so die Arbeitnehmerkammer. Etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange gegen die freien Tage sprechen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.