Müssen Beschäftigte auf Wunsch den Urlaub für das ganze Jahr verplanen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitgeber planen am liebsten voraus - und fordern ihre Beschäftigten auf, allen Urlaub schon jetzt für das gesamte kommende Jahr zu beantragen. Aber ist das erlaubt? 

Nein, der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub frühzeitig planen - aber das darf nicht für den gesamten Anspruch gelten. Eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen müssen Beschäftigte schließlich auch für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können.

Flexibilität ja, aber Ablehnung von Urlaubswünschen geht auch

Der Arbeitgeber darf in der Regel maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte somit zur individuellen Planung nutzen. 

Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen vorrechnet, wären es bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr insgesamt 8 Urlaubstage, die frei verplanbar bleiben müssen. 

Es sind aber auch immer Ausnahmen von dieser Regelung denkbar - etwa, weil in der zweiten Jahreshälfte besonders viele Aufträge anstehen. Und: Der Urlaub muss ganz normal beantragt werden. Heißt: Der Arbeitgeber kann die Urlaubswünsche unter bestimmten Umständen auch ablehnen, so die Arbeitnehmerkammer. Etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange gegen die freien Tage sprechen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer.