Muss es kostenloses Trinkwasser am Arbeitsplatz geben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

An vielen Arbeitsplätzen ist im Sommer schwitzen angesagt: Da braucht es genügend Getränke, um leistungsfähig und konzentriert zu bleiben. Längst nicht überall ist ein Wasserspender Standard. Müsste das nicht anders sein? 

«Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber auf seine Kosten am Arbeitsplatz Mineralwasser oder Kaffee hinstellt», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Ab bestimmten Temperaturen gibt es zum Thema Getränke aber Vorgaben in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber, bei mehr als 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber demnach geeignete Getränke bereitstellen. 

Das heißt aber immer noch nicht, dass der Arbeitgeber nun Mineralwasser in Flaschen oder Ähnliches besorgen muss. Als geeignet gilt auch Leitungswasser - die Vorgabe kann also auch erfüllt sein, wenn Beschäftigte Wasser aus dem Wasserhahn in der Küche entnehmen können.

Betriebliche Übung: Wenn Verpflegung zur Regel wird

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, generell am Arbeitsplatz Getränke oder andere Verpflegung wie etwa Obst auf seine Kosten anzubieten, kann sich mitunter auch aus der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. 

Dieser Fall tritt ein, wenn ein Arbeitgeber bereits seit längerer Zeit - in der Regel über mehrere Jahre - wiederholt und vorbehaltlos Verpflegung frei für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt hat. Dann können Beschäftigte erwarten, dass das auch weiterhin so bleibt. Die Verpflichtung für kostenfreie Getränke am Arbeitsplatz kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat ergeben, so Meyer weiter.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.