Muss im Kündigungsschreiben ein Grund aufgeführt sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer wissen will, warum der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, wird im Kündigungsschreiben nicht unbedingt fündig. Eine Kündigung muss im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht begründet werden, wie Ann-Kristin Hoge, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer Bremen, erklärt.

Es gebe aber Fälle, in denen der Arbeitgeber einen rechtssicheren Grund für seine Kündigung vorlegen können muss, heißt es in einem Beitrag auf der Webseite der Kammer. Das passiert dann allerdings nicht im Kündigungsschreiben, sondern in einem Prozess beim Arbeitsgericht.

Kündigungsschutz: Kündigung nur aus bestimmten Grund

Relevant wird das insbesondere dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Kündigungsschutz haben. Der gilt Hoge zufolge etwa dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmende in Vollzeit beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Unter diesen Voraussetzungen dürfe der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen – nämlich verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt, so die Beraterin.

Ob ein solcher Kündigungsgrund auch wirklich vorliegt und beweisbar ist, kann in einem Streitfall nur ein Arbeitsgericht feststellen. Hoge empfiehlt Betroffenen, sich im Fall einer Kündigung beraten zu lassen. Für eine Kündigungsschutzklage gibt es nämlich Fristen. Ar­beit­neh­mer müssen ih­re Kla­ge in­ner­halb von drei Wo­chen nach Er­halt der Kündi­gung bei Ge­richt ein­rei­chen.

Verstreicht diese Frist, werde die Kündigung wirksam, erklärt die Rechtsberaterin. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber rechtlich nicht hätte kündigen können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.