Nachtschicht: Was bei der Umstellung auf die Sommerzeit gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Nacht zum Sonntag (26. März) werden die Uhren um 2.00 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Müssen dann in einer Nachtschicht Arbeitende die wegfallende Stunde nacharbeiten?

Nein. Eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist grundsätzlich nicht möglich - und darf der Arbeitgeber daher auch nicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangen. Darauf weist das Fachportal «Haufe.de» hin.

Erhält man einen festen Monatslohn, ändert sich an diesem durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht ebenfalls nichts. Anders sieht das allerdings aus, wenn man nach Stunden bezahlt wird. Dann verliert man den Anspruch auf Bezahlung, da die Stunde ja nicht gearbeitet worden ist.

Übrigens: Bekommt man eine Nachtschichtzulage, entfällt diese für die weggefallene Stunde in jedem Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.

In vielen Branchen und Betrieben geht es längst nicht mehr ohne ausländische Fachkräfte. Die dahinterliegenden Zahlen zeigen klare Trends.

Sind Beschäftigte in Deutschland zu oft krank? Eine neue Studie stützt Kritiker. Die großen Arbeitsausfälle haben demnach erhebliche Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft.

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.