Nächste Gastro-Pleite: Maredo stellt Insolvenzantrag

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach der Vapiano-Pleite (Tageskarte berichtete) geht nun der nächste Systemgastronom in die Knie: Die Steak-Restaurantkette Maredo hat Insolvenzantrag gestellt. Jetzt hofft das Unternehmen auf Hilfe vom Staat.

Wesentliche Unternehmen der Maredo Gruppe haben Ende vergangener Woche Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Auslöser seien die massiven Auswirkungen der Corona-Krise gewesen, die zuerst, wie das Unternehmen am Montag mitteilte, zu einem gravierenden Umsatzeinbruch und dann zur Schließung aller Restaurants geführt hätten. „Damit kann das Unternehmen aktuell keine Einnahmen mehr erzielen, gleichzeitig müssen Mieten und Gehälter weiterbezahlt werden.“ Tatsächlich jedoch habe die Krise schon vor Jahren begonnen. Maredo habe sich ähnlich wie Vapiano mit der Expansion übernommen und dabei das Kerngeschäft vernachlässigt, schreibt die Wirtschaftswoche.

Die Geschäftsführung prüft derzeit ebenfalls noch, ob Maredo Staatshilfe erhalten kann. „Hierzu erwartet das Unternehmen noch diese Woche genauere Auskünfte von den zuständigen staatlichen Stellen und Banken“, heißt es in einer Pressemitteilung. "Sollte die Maredo die Voraussetzungen für Staatshilfe erfüllen, könnte das eingeleitete Verfahren wieder zurückgenommen werden".

Derzeit beschäftigt Maredo knapp 950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und 54 in Salzburg und Wien. Zuletzt erwirtschaftete Maredo einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro. 

Die Insolvenz von Maredo ist nicht die erste Gastro-Pleite in der Corona-Krise. Erst vor wenigen Tagen hatte die  Restaurantkette Vapiano ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt. «Aufgrund des drastischen Umsatz- und Einnahmenrückgangs ist zum heutigen Tag der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit für die Vapiano SE eingetreten», teilte das Unternehmen am letzten Freitag in Köln mit. (Tageskarte berichtete)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.