Neues Nachweisgesetz: Was sich für Arbeitsverträge ändert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das neue Nachweisgesetz, das seit dem 1. August 2022 in Kraft ist, sorgt insbesondere bei Arbeitgebern für viel Aufwand. Arbeitsverträge müssen seither wesentlich mehr Mindestangaben enthalten. Aber auch für Beschäftigte ist das Gesetz wichtig. Warum? Antworten auf wichtige Fragen.

Was wurde im Nachweisgesetz geändert?

Mit dem erneuerten Nachweisgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten noch umfassender über die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. So soll mehr Rechtssicherheit entstehen und beide Seiten sollen ihre Rechte und Pflichten besser kennen, wie Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, erklärt.

Auch bislang galt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine schriftliche und unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen müssen. Die Änderungen im Nachweisgesetz haben nun aber zur Folge, dass Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträge aufnehmen müssen.

Dazu gehören unter anderem etwa das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die Dauer der Probezeit, die Vergütung von Überstunden und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Die ausführliche Auflistung findet sich in Paragraf 2 des Nachweisgesetzes.

Warum ist das für Beschäftigte wichtig?

Wer ab August 2022 einen neuen Job anfängt, fällt zwingend unter die Neufassung des Gesetzes. Arbeitnehmer müssen laut Anke Marx bereits am ersten Arbeitstag mindestens die Pflichtangaben über Namen und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsentgelt sowie Arbeitszeit ausgehändigt bekommen.

Die übrigen Nachweise sind am siebten Kalendertag fällig, weitere Angaben sind spätestens nach einem Monat erforderlich.

Bestand ein Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. August 2022, muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ebenfalls schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren.

Der Arbeitgeber habe dann sieben Tage Zeit, die wesentlichen Angaben zu machen, so Marx. Angaben zum Urlaub, zur betrieblichen Altersversorgung, zu Pflichtfortbildungen, zu Kündigungsverfahren oder geltenden Kollektivvereinbarungen muss er spätestens nach einem Monat vorlegen.

In welcher Form muss der Arbeitgeber informieren?

Die sogenannte Schriftformerfordernis bleibt bestehen. Das heißt, die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schriftlich und unterzeichnet ausgehändigt werden, eine digitale Version des Arbeitsvertrags ist nicht zulässig. Das gilt darüber hinaus auch für jede Anpassung weiterer Arbeitsbedingungen, wie es in der Zeitschrift «Arbeit und Arbeitsrecht» (Ausgabe 08/2022) heißt.

Was, wenn sich Arbeitgeber nicht an das neue Gesetz halten?

Neu ist auch, dass Arbeitgeber, die nicht oder nicht richtig über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, künftig ordnungswidrig handeln. Ihnen droht dann pro Fall ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro, wie der Bund-Verlag informiert. Das gilt zum Beispiel auch, wenn einzelne Nachweise fehlen oder die Nachweise zu spät erbracht werden.

Warum wurde das Gesetz angepasst?

Die Änderungen im Nachweisgesetz haben einen Hintergrund: Deutschland war dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 Vorgaben einer Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (EU-Transparenzrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsverträge detailliert und verständlich zu formulieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden. 

Das Gastgewerbe verzeichnete im August 2026 laut DATEV ein Umsatzplus von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die Löhne stiegen in der Branche.

Viele Bewerber wünschen sich individuelle und zeitnahe Absagen, erleben einer Umfrage zufolge jedoch häufig Standardformulierungen, lange Wartezeiten oder ausbleibende Rückmeldungen. Eine schlechte Absage habe bei 65,0 Prozent zur Folge, dass sie sich nicht erneut bei dem betreffenden Arbeitgeber bewerben würden.

Vor dem Start des Oktoberfests zeigt eine Analyse von Visa, wie stark die Wiesn die Wirtschaft bewegt. Während der Festwochen 2025 stiegen die Ausgaben in München um 30 Prozent gegenüber gewöhnlichen Sommertagen. An Spitzentagen erreichte das Plus fast 70 Prozent.

Wenn es um einen Kunden-, Messe- oder Fortbildungsbesuch, dann brauchen Arbeitnehmer eine Möglichkeit, dort hinzukommen. Doch was, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass Angestellte ihr eigenes, privates Auto verwenden?

Die Mehrheit der Erwerbstätigen ist laut einer Umfrage bereit, mehr zu arbeiten - sofern die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Zugleich empfindet jeder Zweite die politische Debatte um längere Arbeitszeit als demotivierend.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 um 6,7 Prozent gestiegen. Das Gastgewerbe weist mit 59,6 Fällen je 10.000 Unternehmen eine der höchsten Insolvenzhäufigkeiten auf.

Eine Studie von HolidayCheck zeigt, dass fast ein Drittel der Online-Bewerter bereits den Verlust eigener Rezensionen erlebt hat. Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern.

Überregulierung und Bürokratie belasten nach Einschätzung von Steuerberatern den Mittelstand in Deutschland weiterhin am stärksten. Nach aktuellen Daten des DATEV-Seismografen sehen 83 Prozent der Befragten ihre Mandanten von diesen Hürden betroffen.