Nichts mehr zu tun: Kann Arbeitgeber Mitarbeiter heim schicken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Alles erledigt und nichts mehr zu tun? Das klingt nach einem entspannten Restarbeitstag. Oder nach frühem Feierabend - freiwillig oder nicht. Doch kann der Arbeitgeber einen dann auch einfach nach Hause schicken, ohne die komplette Arbeitszeit zahlen zu müssen?

«Nein, dann müssen Arbeitgeber die ausfallenden Stunden bezahlen», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die vereinbarte Arbeitszeit, muss also komplett vergütet werden – da macht es keinen Unterschied, ob gerade Aufgaben vorliegen oder eben nicht. 

Das gilt jedoch nicht immer. Wenn Angestellte in einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wie etwa der Gleitzeit, angestellt sind, kann der Arbeitgeber je nach Regelungen in der Betriebsvereinbarung die Stunden auch streichen.

Was sind die Alternativen?

Nichts mehr im eigenen Bereich zu tun? Warum nicht woanders aushelfen? Wenn die eigenen Arbeitsaufträge alle erledigt sind, heißt das nicht unbedingt, dass es nichts mehr zu tun gibt. Der Arbeitgeber kann Angestellten in dem Fall neue Tätigkeiten zuweisen. Dabei ist aber wichtig, dass diese gleichwertig zu den eigentlich vereinbarten Aufgaben sind. 

Alternativ können Arbeitgeber in manchen Fällen auch den Abbau von Überstunden für diese Zeit verlangen - sofern die betrieblichen Regelungen das vorsehen. In ihnen wird festgehalten, ob der Arbeitgeber die Gewährung des Freizeitausgleichs anordnen darf oder nicht, so Oberthür. 

Wenn er sie denn anordnen darf, können Arbeitnehmer auch mal auf Kosten des Überstundenkontos früher heimgeschickt werden - wenn es nichts mehr zu tun gibt. 

Was aber auch nicht geht: Einfach ohne Rücksprache nach Hause gehen. Denn nach §611 BGB schulden Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Sie müssen also während der vereinbarten Arbeitszeit auch arbeitsbereit sein, die Organisation der Arbeit obliegt aber den Führungskräften. Besser also: Sich bereithalten, Beschäftigungslücken anzeigen, nach Aufgaben fragen und generell im Gespräch bleiben. 

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick