Nur Parmigiano Reggiano darf als Parmesan bezeichnet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen.

Diese Bezeichnung ist in der gesamten Europäischen Union geschützt. In Deutschland wird der Käse häufig auch unter dem Begriff „Parmesan“ angeboten.

Als „Parmigiano Reggiano“ bzw. „Parmesan“ darf ein Käse jedoch nur bezeichnet werden, wenn spezielle Voraussetzungen bei der Herstellung erfüllt sind. Neben Zutaten wie roher Kuhmilch, Salz und Kälberlab sowie einer Reifezeit von mindestens 12 Monaten gehört unter anderem dazu, dass dessen Erzeugungsgebiet in Italien die Gebiete der Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Mantua auf der rechten Seite des Po und Bologna auf der linken Seite des Reno umfasst.

Auch auf Speisekarten dürfen die Bezeichnungen „Parmigiano Reggiano“ oder „Parmesan“ nur verwendet werden, wenn tatsächlich dieser Originalkäse zum Einsatz kommt. Die Nutzung der Begriffe für andere Hartkäsesorten – etwa „Grana Padano“ – ist unzulässig.

Der Käse „Parmigiano Reggiano“, der gerieben oder portioniert vorverpackt in Verkehr gebracht wird, ist deutlich gekennzeichnet. Erkennungsmerkmal ist ein Logo mit einer stilisierten Darstellung eines Käselaibs und -keils sowie dem Schriftzug „PARMIGIANO REGGIANO“. Zusätzlich muss das DOP-Siegel („Denominazione di Origine Protetta“ – geschützte Ursprungsbezeichnung, g. U.) auf der Verpackung angebracht sein.

Etwaige Fragen in diesem Zusammenhang können direkt an den DEHOGA Bundesverband an benad@dehoga.de gerichtet werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.