Nur Parmigiano Reggiano darf als Parmesan bezeichnet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine italienische Vereinigung mit dem Namen „Consorzio del Formaggio Parmigiano-Reggiano“ ist auf den DEHOGA zugegangen, um auf die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Käsenamens „Parmigiano Reggiano“ aufmerksam zu machen.

Diese Bezeichnung ist in der gesamten Europäischen Union geschützt. In Deutschland wird der Käse häufig auch unter dem Begriff „Parmesan“ angeboten.

Als „Parmigiano Reggiano“ bzw. „Parmesan“ darf ein Käse jedoch nur bezeichnet werden, wenn spezielle Voraussetzungen bei der Herstellung erfüllt sind. Neben Zutaten wie roher Kuhmilch, Salz und Kälberlab sowie einer Reifezeit von mindestens 12 Monaten gehört unter anderem dazu, dass dessen Erzeugungsgebiet in Italien die Gebiete der Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Mantua auf der rechten Seite des Po und Bologna auf der linken Seite des Reno umfasst.

Auch auf Speisekarten dürfen die Bezeichnungen „Parmigiano Reggiano“ oder „Parmesan“ nur verwendet werden, wenn tatsächlich dieser Originalkäse zum Einsatz kommt. Die Nutzung der Begriffe für andere Hartkäsesorten – etwa „Grana Padano“ – ist unzulässig.

Der Käse „Parmigiano Reggiano“, der gerieben oder portioniert vorverpackt in Verkehr gebracht wird, ist deutlich gekennzeichnet. Erkennungsmerkmal ist ein Logo mit einer stilisierten Darstellung eines Käselaibs und -keils sowie dem Schriftzug „PARMIGIANO REGGIANO“. Zusätzlich muss das DOP-Siegel („Denominazione di Origine Protetta“ – geschützte Ursprungsbezeichnung, g. U.) auf der Verpackung angebracht sein.

Etwaige Fragen in diesem Zusammenhang können direkt an den DEHOGA Bundesverband an benad@dehoga.de gerichtet werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.

Für einen Liter Benzin musste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im April fünf Minuten arbeiten. Der Ölpreisanstieg durch den Iran-Krieg ist aber weniger heftig als nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs.

Bei den Firmenpleiten in Deutschland zeichnet sich aktuell keine Entspannung ab: Neue Höchstwerte gab es im April in den Bereichen Hotel und Gastronomie sowie Grundstücks- und Wohnungswesen.

Nur noch dies und das erledigen, immer ansprechbar sein und dann auch noch Meetings: Viele Menschen leiden unter zermürbendem Stress im Job. Leider lässt sich der nicht immer vermeiden. Aber: Mit ein paar einfachen Strategien lässt er sich besser managen.

Meta nutzt öffentliche Beiträge auf Facebook und Instagram, um seine KI zu schulen. Was Sie verhindern können, was dabei wichtig ist - und wie es mit WhatsApp aussieht.