Pflicht oder nicht? Was für die Weihnachtsfeier des Arbeitgebers gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Findet die Weihnachtsfeier im Unternehmen außerhalb der Arbeitszeiten statt, sind Beschäftigte nicht verpflichtet daran teilzunehmen. Darauf macht die Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in einem Blog-Beitrag aufmerksam.

Auch wenn der Arbeitgeber den Termin für die Party in die Arbeitszeit legt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend mitfeiern. Von der Arbeit freigestellt ist laut DGB Rechtsschutz dann aber nur, wer auch an der Feier teilnimmt. Wer fernbleibt, muss in der Zeit also arbeiten.

Beschäftigte verzichten mit ihrem Fernbleiben auch auf Speisen und Getränke oder andere Angebote, die der Arbeitgeber während der Feierlichkeiten springen lässt. Einen Anspruch, sich solche freiwilligen Angebote zum Beispiel auszahlen zu lassen, gibt es nicht, heißt es in dem Beitrag.

Kein Anspruch auf Geschenke

Selbst wenn vergleichsweise wertvolle Geschenke verteilt werden, haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf, wenn sie nicht an der Feier teilnehmen. Gibt es keine Teilnahmeverpflichtung, stehe die Weihnachtsfeier außerhalb des regulären Austauschverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie der DGB Rechtsschutz mit Verweis auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln (3 Ca 1819/13) erklärt.

In dem Fall hatte ein Arbeitgeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnahmen, ein Tablet geschenkt. Wer nicht dabei war, ging leer aus. Laut Gericht lag keine unangemessene Benachteiligung vor. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.