Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil entschieden.
Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Aachen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil entschieden.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen zum Arzt gegangen war. Der stellte die Arbeitsunfähigkeit fest und meldete einen Covid-19-Test an das Gesundheitsamt. Die Behörden ordneten daraufhin Quarantäne an. Der Arbeitgeber zog bei der nächsten Lohnabrechnung die schon geleistete Zahlung wieder ab und verrechnete sie mit einer niedrigeren Entschädigung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht.
Das ist aber laut dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichts vom 30. März 2021 nicht rechtens. Der Arzt habe den Arbeitnehmer krankgeschrieben. Das Infektionsschutzgesetz dagegen sieht einen Entschädigungsanspruch nicht für arbeitsunfähige Mitarbeiter vor, sondern für in Quarantäne geschickte Verdachtsfälle, durch die eine Ansteckung verhindert werden soll. Um so einen Fall aber sei es bei dem Streit nicht gegangen. (dpa)
Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.
Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.
Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.
Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.
Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?
Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?
Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.
Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.
Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.