Regeln bei Minijobs in der Elternzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Minijob kann während der Elternzeit eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber oder beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird.

Wichtig zu wissen: «Während der Minijob mit Verdienstgrenze zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem während der Elternzeit darstellt, verhält sich das für den kurzfristigen Minijob anders», so «Haufe.de». Daher gelten für kurzfristige Minijobs andere Regelungen als für Minijobs mit Verdienstgrenze. 

Minijob mit Verdienstgrenze in der Elternzeit ohne Weiteres möglich

Nimmt eine Person während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind keine besonderen Einschränkungen zu beachten. Der Minijob ist lediglich bei der Minijob-Zentrale zu melden, und es gelten die üblichen Regelungen. Auch mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind laut «Haufe.de» möglich, solange der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Es kommt durchaus vor, dass man während der Elternzeit weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein möchte. Eigentlich ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis, was einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber möglich macht, so «Haufe.de». In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung vorübergehend bei der Krankenkasse abmelden und den Minijob separat bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt dabei weiterhin bestehen.

Kurzfristiger Minijob während der Elternzeit: Das ist zu beachten

Ein kurzfristiger Minijob ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich, wenn die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dabei gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Arbeitgeber:

  • Beim selben Arbeitgeber: Ein kurzfristiger Minijob ist ausgeschlossen, da er als Fortsetzung der ruhenden Hauptbeschäftigung gilt, die nach der Elternzeit wieder aufgenommen wird.

  • Bei einem anderen Arbeitgeber: Hier ist ein kurzfristiger Minijob möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls gilt die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig

Für beide Minijob-Arten gilt laut «Haufe.de»: Während der Elternzeit dürfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze wird diese Stundenbegrenzung naturgemäß nicht überschritten. Der erzielte Verdienst muss der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird auf das Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Elterngeld Plus) bleibt davon unberührt. Überschreitet das Elterngeld diesen Betrag, wird der Hinzuverdienst entsprechend angerechnet und das Elterngeld gekürzt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.

Die Züge fahren verspätet, die Straßen sind dicht und dann fällt auch noch die Schule aus? Was Beschäftigte wissen müssen, wenn Winterwetter alle Routinen durchkreuzt.

Mehr als 2,9 Millionen Menschen ohne Job – so viele waren es schon seit langem nicht mehr in einem Dezember. Gibt es Hoffnung auf einen Aufschwung am Arbeitsmarkt?

Der Food Campus Berlin stellt in seinem neuen Bericht die zentralen Entwicklungen für das Jahr 2026 vor. Von technologischen Durchbrüchen in der Fermentation bis hin zur Rückkehr zum echten Handwerk zeigt sich eine Branche im Wandel.

Die Stimmung im norddeutschen Gastgewerbe hat sich einer Befragung der IHK Nord zufolge gebessert. Die Reisewirtschaft berichtet dagegen von einer verschlechterten Lage, wie aus dem Konjunkturreport Tourismuswirtschaft der IHK Nord aus Hamburg hervorgeht.