Regierung greift Forderungen der Reisewirtschaft auf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die gestrige Entscheidung der Bunderegierung, den deutschen Unternehmen „unbegrenzt“ Liquidität zur Verfügung zu stellen. „Diese umfassenden Liquiditätshilfen und Expressbürgschaften für Unternehmen sind wichtige und notwendige Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen der Reisewirtschaft, einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland, zu schützen“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig in einer ersten Bewertung. „Der Vorstoß der Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen und von der Krise betroffenen Unternehmen ist richtig. Wir setzen darauf, dass die angekündigten Maßnahmen nun sehr zeitnah umgesetzt, auf ihre Effektivität überprüft und, sofern notwendig, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst oder ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister überlebensfähig bleiben“, so der DRV-Präsident weiter.

Die einzelnen Maßnahmen bewertet der DRV wie folgt:

  • Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes war bereits angekündigt worden. Die Ausweitung des Bezugsrahmens und der entsprechenden Leistungen – insbesondere die volle Erstattung der Sozialversicherung – ist ein richtiger Schritt.
  • Auch die Stundung von Steuerzahlungen und der Möglichkeit zur Absenkung von Steuervorauszahlungen wird erhebliche Erleichterungen für unsere Mitgliedsunternehmen mit sich bringen. Hier gilt es, zügig eine Einigung mit den Bundesländern herbeizuführen.
  • Im Zusammenhang mit dem Milliarden-Schutzschirm für Unternehmen sieht der Branchenverband den Bund auf dem richtigen Weg. Besonders mit Blick auf kleinere Mitgliedsunternehmen ist zu begrüßen, dass für diese über Bürgschaftsbanken innerhalb von drei Tagen bis zu 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
  • Für größere Unternehmen kommen die Ausweitung der Liquiditätshilfen im Rahmen der KfW-Kreditprogramme sowie die Ausdehnung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) zum Tragen. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zu Liquidität.

Mit diesen Maßnahmen sind wichtige Forderungen des Branchenverbandes der Reisewirtschaft aufgegriffen worden – siehe 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des DRV. „Jetzt sind aber noch weitere Schritte wichtig, um die Auswirkungen der Krise abzufedern“, erklärt Norbert Fiebig.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden: Wer für Unternehmen schlechte Google-Bewertungen entfernen oder beanstanden will, benötigt dafür unter Umständen eine rechtliche Zulassung. Hotelverband und DEHOGA sagen, was dies für das Gastgewerbe bedeutet.