Reise in ein Risikogebiet: Bekommen Arbeitnehmer trotz Quarantäne Lohn?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Während der Corona-Pandemie kann es passieren, dass Urlauber im Reiseland feststecken. Insbesondere, wenn sie in einem der Länder unterwegs sind, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet deklariert hat. Vorstellbar ist etwa, dass ein Hotel unter Quarantäne gestellt wird, oder die Fluggesellschaft Reisende aus einem akut betroffenen Gebiet nicht transportieren möchte.

Bekommen Arbeitnehmer dann weiter ihren Lohn, wenn sie nicht zur Arbeit kommen können? Darauf können sie sich nicht verlassen. «Wer wissentlich in ein Risikogebiet fährt und dann nicht nach Urlaubsende zur Arbeit kommen kann, weil er etwa im Hotel feststeckt, verliert im Zweifel auch seinen Vergütungsanspruch», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber aber vereinbaren, ob sie aus der Ferne arbeiten oder weitere Urlaubstage für die Zeit der Abwesenheit einsetzen können.

Eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet kann auch in Deutschland eine Quarantäne nach sich ziehen. Die Bundesländer können für Reiserückkehrer aus bestimmten Ländern die Pflicht erlassen, sich 14 Tage ausschließlich zu Hause aufzuhalten. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, hat im Zweifel Pech.

«Wenn man schon vorher von den Quarantänebestimmungen wusste, nimmt man die eigene Arbeitsunfähigkeit sehenden Auges in Kauf - und kann die Vergütung im Quarantänefall nicht auf den Arbeitgeber abwälzen», fasst Meyer die herrschende Rechtsauffassung zusammen.

Selbst wer sich bei einer Urlaubsreise im Risikogebiet ansteckt, und dann nicht zur Arbeit kommen kann, müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit nicht zahlt. «Der Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall verlangt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist.»

Dies sei nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Erkrankung nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet die zwingend angeordnete 14-tägige Quarantäne einhalten muss, und auch aus diesem Grund nicht zur Arbeit kommen kann. Das würde von der Rechtsprechung im Streitfall berücksichtigt.

Wird das Urlaubsland erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt, haben Arbeitgeber dagegen schlechtere Chancen, zu beweisen, dass jemand seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, so Meyer. Noch gibt es zu all diesen Szenarien aber keine geltende Rechtsprechung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.