Schlägerei auf dem Arbeitsweg kein Arbeitsunfall

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ärger auf dem Arbeitsweg? Wer sich unterwegs zu einem beruflichen Termin prügelt, ist nicht unfallversichert. Angestellte können entsprechende Verletzungen nicht als Arbeitsunfall angeben, entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil (Az.: S 98 U 50/21), auf das das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hinweist.

Im konkreten Fall ging es um einen Bauleiter, der in eine Schlägerei mit einem Falschparker geriet. Zum Streit kam es, weil ein Laster die Einfahrt zum Betriebsgelände des Bauleiters versperrte.

Der Lkw-Fahrer beleidigte den Mann laut Gericht als «egoistisches Arschloch». Daraufhin wollte der Beschimpfte mit dem Fahrer diskutieren, statt wie geplant in sein Auto zu steigen und zum nächsten Arbeitstermin zu fahren. Bei dem gewaltsamen Konflikt erlitt er einen Bruch im Gesicht und musste operiert werden.

Verletzungen durch Schlägerei sind Privatsache

Die Unfallversicherung sah darin keinen Arbeitsunfall, genauso wie das Berliner Sozialgericht. Die Auseinandersetzung habe nicht auf einem versicherten betrieblichen Weg stattgefunden, so das Urteil. Zwar sei der Bauleiter auf einem Arbeitsweg gewesen, als er vom Betriebsgelände zu seinem Auto ging. Er habe diesen Betriebsweg jedoch verlassen, als er nach den Beleidigungen des Lkw-Fahrers nicht ins Auto stieg, um ihn zur Rede zu stellen.

«Es ist anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit dient», teilte Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit. Daraus entstehende Verletzungen seien privat. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.