Senkung der Mehrwertsteuer hat Konsum nur wenig stimuliert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer hat die Konsumausgaben nur wenig stimuliert. „Das Ziel war, die Bürger dadurch zu größeren Anschaffungen zu bewegen. Dieses ist nicht erreicht worden, wie zwei Umfragen nahelegen“, schreiben die ifo-Autoren Clemens Fuest, Andreas Peichl und Florian Neumeier in einem Aufsatz (PDF). 

6,3 Milliarden Euro an zusätzlichem Konsum habe die Steuer gebracht, diese stünden zu den Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro in keinem Verhältnis. „Die Entscheidung, die Mehrwertsteuersenkung nicht über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern, kann vor diesem Hintergrund trotz der noch immer unsicheren Lage der Konjunktur nur begrüßt werden.“

Nur zwei Prozent der Befragten, die im Zeitraum von Juli bis Oktober eine größere Anschaffung getätigt hatten, gaben dabei an, dass sie ohne die Mehrwertsteuersenkung auf diese Anschaffung verzichtet hätten. Von jenen, die bis Jahresende noch größere Anschaffungen planten, gaben nur 12 Prozent im Oktober an, dass sie ohne Mehrwertsteuersenkung darauf verzichten würden. Im November war es dann mit 29 Prozent ebenfalls eine Minderheit, die angab, dass die Mehrwertsteuersenkung bei ihren Konsumabsichten eine Rolle gespielt habe.

Rechnet man diese Angaben auf alle deutschen Haushalte hoch, ergibt sich ein geschätzter Konsumeffekt in Höhe von 6,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg der privaten Konsumausgaben um nur 0,6 Prozent gegenüber 2019. Der geschätzte Steuerausfall beträgt hingegen 20 Milliarden Euro. Die Maßnahme hat also nur ein Drittel ihrer Kosten eingespielt. Die Befragten gaben an, dass sie trotz Senkung der Mehrwertsteuer auf Konsum verzichtet hätten, weil sie höhere Ausgaben in der Zukunft erwarteten und der Einkauf durch Corona eingeschränkt sei.

Die Umfrage wurde von der forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen durchgeführt. Die erste der Befragungswellen fand im Zeitraum vom 20. bis 31. Oktober statt, die zweite vom 12. bis 19. November. Die Auswahl der Befragten erfolgte repräsentativ für die deutsche Bevölkerung. An den beiden Befragungswellen nahmen jeweils etwa 30.000 Personen teil.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.

Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erreicht. Das meiste Geld bekamen Unternehmen aus dem Gastro- und Hotelgewerbe.

Drinks nach Feierabend und witzige Memes in der Chatgruppe: Freundschaften auf der Arbeit sind für viele etwas Gutes. Trotzdem kann die Work-Life-Balance darunter leiden. Wie Sie Grenzen setzen.

Die Siegerinnen und Sieger der Bayerischen Jugendmeisterschaften 2024 in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen stehen fest. Den ersten Platz in der Mannschaftswertung holte sich die Städtische Berufsschule für Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe München.

Beim Blick in den Kalender traut man seinen Augen kaum: Plötzlich steht da Urlaub, obwohl man gar keinen beantragt hat. Was Vorgesetzte in Sachen Urlaub vorgeben dürfen und was nicht.

In Deutschland sind Arbeitszeugnisse für Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Referenz. Da wäre es schön, wenn das Dokument auch ordentlich aussieht. Was dürfen Beschäftigte erwarten?

Vor über 500 Jahren erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das bekannte Reinheitsgebot für Bier. So lang sollten Sie Ihren Vorrat zwar besser nicht lagern. Doch eine Weile geht durchaus.

Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, kann gerichtlich prüfen lassen, ob das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen.