Sind Nebenjobs genehmigungspflichtig und was ist erlaubt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der eine kellnert in den Abendstunden, eine andere verkauft Selbstgemachtes über das Internet, eine andere berät Start-ups: Das Spektrum möglicher Nebenjobs ist groß. Die Art und Weise, wie sie ausgeübt werden, ebenfalls: da gibt es zum Beispiel die Angestellte auf Minijob-Basis oder den selbstständigen Kleinunternehmer. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Was genau ist ein Nebenjob?

Juristisch korrekt spricht man von einer Nebentätigkeit. «Wie das Wort sagt, ist eine Nebentätigkeit eine Tätigkeit, die man zusätzlich zu einer bestehenden Haupttätigkeit ausübt», sagt Natalia Hoffmann vom DGB Rechtsschutz.

«Zeitlich ist die Nebentätigkeit geringer ausgeprägt als die Hauptbeschäftigung», so Volker Vogt, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Hamburger Büro der Kanzlei Schomerus.

Inwieweit muss ich meinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren?

Auf jeden Fall gilt: Wo eine Haupttätigkeit ist, gibt es bereits einen Chef oder eine Chefin - und die sollten Bescheid wissen, wenn ihr Arbeitnehmer oder ihre Arbeitnehmerin nebenher arbeiten möchte.

In den meisten Arbeits- und Tarifverträgen ist eine Klausel enthalten, dass eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt werden muss. «Seit dem ersten August dieses Jahres gilt ein geändertes Nachweisgesetz», sagt Natalia Hoffmann. «Demnach sind Arbeitgeber gut beraten, das in den Vertrag aufzunehmen.»

Aber auch wenn das nicht ausdrücklich drinstehen sollte, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren. Und zwar über wichtige Eckdaten, also: Was ist das für ein Job und zu welcher Zeit will ich ihn ausüben. «Es gilt eine Anzeigepflicht und wenn man die verletzt, hat das mögliche Sanktionen zur Folge», sagt Volker Vogt.

Können mein Chef oder meine Chefin mir die Nebentätigkeit auch verbieten?

Es gibt nur eine Anzeigepflicht und keine Genehmigungspflicht. «Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit zwar untersagen, aber das muss er gegebenenfalls gerichtlich belegen», sagt Vogt. «Er kann aber nicht seinem Angestellten nach Gutsherrenart sagen: Letzten Monat war deine Arbeitsleistung nicht so gut, deshalb genehmige ich die Nebentätigkeit nicht.»

Manches kann aber auch gegen die Nebentätigkeit sprechen. «Die Arbeitszeiten müssen passen», sagt Hoffmann. So kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht nachts im Nebenjob arbeiten und morgens unausgeruht zur Arbeit kommen. Hier müssen elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

Zudem darf es keine entgegenstehenden Wettbewerbsinteressen geben. «Wenn ich in der Nebentätigkeit in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber trete, kann er diese untersagen», sagt Vogt.

Sollte ich das Ganze schriftlich festhalten?

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, Chef oder Chefin die Nebentätigkeit schriftlich mitzuteilen. Arbeitsrechtlerin Hoffmann rät außerdem zu einer Zugangsbestätigung von Seiten des Arbeitgebers. «So hat der Arbeitnehmer einen Nachweis im Falle des Bestreitens, dass die Nebentätigkeit angezeigt wurde.» Volker Vogt schlägt vor, das Ganze im Arbeitsvertrag oder durch Vertragszusatz festzuhalten. «Beide Parteien wissen dann, woran sie sind und welche Tätigkeit dem Arbeitnehmer noch erlaubt ist.»

Gilt eine Zustimmung für immer?

Erstmal gilt die Zustimmung des Arbeitgebers unbegrenzt. Aber es kann auch Gründe geben, dass er von heute auf morgen dem Mitarbeiter die Nebentätigkeit verbietet. «Oft nehmen Arbeitnehmer die Ruhezeiten nicht so ernst. Das sind Fälle, die dann häufig vor Gericht landen», sagt Fachanwalt Vogt.

Allerdings: «Der Arbeitgeber ist in der Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es zu einer Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch die Nebentätigkeit kommt», sagt Vogt. Kann er das etwa durch Zeugenaussagen belegen, darf er den Nebenjob umgehend verbieten.

Was ist bei einem Nebenjob bezüglich des Verdienstes zu beachten?

Häufig sind Nebentätigkeiten Minijobs und das aus gutem Grund. «Bei Minijobs gibt es eine geringere Pauschalbesteuerung und man bekommt am Ende deutlich mehr Geld heraus», sagt Vogt. Auch ein Midijob möge noch gehen. Aber alles, was deutlich über den ab Oktober 2022 geltenden 520 Euro monatlich liegt, macht steuerlich keinen Sinn mehr.

Denn dann greift mit der Steuerklasse 6 die höchste Besteuerung. Der Klassiker ist daher laut Vogt ein Hauptjob mit weniger als 40 Stunden Arbeitszeit, dazu ein Minijob. «In Deutschland darf ich nach geltendem Recht maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten, aber die eigentliche wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden», sagt der Anwalt. Schon rein rechnerisch ist diese Kombination daher die wahrscheinlichste. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.