Snack verweigert: Verbraucherschützer gewinnen gegen Eurowings

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fluggesellschaften dürfen die vertraglich vereinbarte Bordverpflegung nicht mit Hinweis auf geänderte Geschäftsbedingungen verweigern. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch in einem sogenannten Anerkenntnisurteil gegen die Airline Eurowings betont (Az.: 34 O 14/20).

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte eine entsprechende Unterlassungsklage gegen die Lufthansa-Tochter angestrengt. Eurowings hatte den Anspruch der Verbraucherschützer im letzten Moment akzeptiert, sodass am Mittwoch nicht mehr mündlich verhandelt werden musste.

Im konkreten Fall hatte ein Anwalt im März 2019 Flüge von Hamburg nach Mallorca und zurück gebucht, die jeweils einen Snack und ein Getränk einschlossen. Beim Hinflug war ihm beides serviert worden, beim Rückflug nicht mehr, weil sich zwischenzeitlich die Geschäftsbedingungen geändert hätten. Snack und Getränk wurden nur noch gegen Extra-Bezahlung gereicht.

«Wenn etwas vertraglich vereinbart wurde, können wesentliche Vertragsinhalte nicht einfach ohne Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners geändert werden», erklärte Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Eurowings-Sprecher erklärte auf Nachfrage, dass es in der Übergangsphase der Tarifumstellung an Bord wohl zu einem Missverständnis gekommen sei. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.