So profitieren Beschäftigte vom erhöhten Grundfreibetrag

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Haben Sie 2024 von der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags profitiert? Den nämlich hatte der Gesetzgeber noch im November um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, für zusammen veranlagte Ehepaare galt entsprechend der doppelte Betrag. Erst ab Einkommen in dieser Höhe wurde 2024 überhaupt Einkommensteuer fällig. Einige Beschäftigte haben dadurch mit der letztjährigen Dezemberabrechnung mehr Netto vom Brutto erhalten - aber eben nicht alle.

«Bei Arbeitnehmern, für die im Dezember 2024 keine Lohnabrechnung erstellt wurde, weil sie beispielsweise arbeitslos, in Elternzeit oder in der Krankengeldphase waren, konnte die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags nicht berücksichtigt werden», teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit. 

Dasselbe gilt auch für Steuerpflichtige, die 2024 quartalsweise Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten mussten. Sie alle haben daher in den Monaten zuvor womöglich zu hohe Lohnsteuern gezahlt.

Steuererklärung möglichst frühzeitig abgeben

Doch der Steuervorteil ist damit selbstverständlich nicht dahin. Mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung können sich Betroffene möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurückholen. Der BVL rät ihnen daher, die Steuererklärung für 2024 möglichst frühzeitig abzugeben.

Wie hoch der Steuervorteil durch die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensumständen und dem eigenen Einkommen ab. Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro kann laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums mit einer Entlastung von 34 Euro rechnen. Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.